Der Stadtrat der Stadt Lehesten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Mai 2023 mittels Beschlussfassung Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bestätigt.
Diese liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
| in der Zeit | vom 05.06.2023 bis 16.06.2023 |
| in der | Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge |
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| Bürgerbüro Lehesten |
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| Obere Marktstraße 1 |
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| 07349 Lehesten |
zu den Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus. Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung unter 036735/461 212.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll in der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge, Markt 8, 07330 Probstzella Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 und 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Lehesten, 26.05.2023
Nicole Vockeroth
Bürgermeisterin