Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft hat die Auszahlung des Reinertrages für die abgelaufenen Jagdjahre 2022/2023, 2023/2024und 2024/2025 abzüglich einer Wegebaupauschale von 2,00 €/ha und Jagdjahr beschlossen.
Basis bilden die im elektronischen Jagdkataster verzeichneten jagdbaren Flächen der Jagdgenossen.
Die Auszahlung der Reinerträge erfolgt in einer Summe per Überweisung. Voraussetzung für die Auszahlung ist die schriftliche Mitteilung der aktuellen Adresse und Bankverbindung der Jagdgenossen an die Jagdgenossenschaft bis zum 30.07.2025.
Sofern sich Veränderungen im Grundbuch ergeben haben, die noch nicht im Jagdkataster enthalten sind, ist ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen. Die Mitteilung gilt zugleich als Abruf des Reinertrages. Nicht abgerufener Reinertrag geht in die Rücklagen der Jagdgenossenschaft ein.
Die Mitteilung ist zu richten an:
Jagdgenossenschaft Roda
Jagdvorstand
Wickendorf 1
07330 Probstzella
Der Jagdvorstand