Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal fasste in seiner Sitzung am 23.04.2025 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. SG/BV/049/2025
4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 03.02.2020.
Beschluss Nr. SG/BV/050/2025
Aufhebungssatzung der Hebesatzsatzung vom 26.11.2024
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt die als Anlage beigefügte Aufhebungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 26.11.2024.
Beschluss Nr. SG/BV/051/
Verkauf eines gebrauchten Feuerwehranhängers
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt den Verkauf des Anhängers ANH Typ STA der Feuerwehr Gräfenthal zum Preis von 350,00 € an die Feuerwehr der Stadt Lehesten.
Der Beschluss SG/BV/037/2024 wird aufgehoben.
Beschluss Nr. SG/BV/052/2025
Abschluss eines individuellen Erdgasliefervertrages innerhalb einer Einkaufsgemeinschaft mit der Gemeinde Probstzella
hier: Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Gräfenthal zum Abschluss eines individuellen Erdgasliefervertrages innerhalb einer Einkaufsgemeinschaft mit der Gemeinde Probstzella.
Beschluss Nr. SG/BV/281/2024/1
Verkauf Unimog
Hier: Ergänzungsbeschluss
Der Beschluss des Stadtrates SG/BV/281/2024 vom 29.04.2024 wird wie folgt geändert:
Der Satz „Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Mindestgebot entsprechend des DEKRA-Gutachtens festzulegen.“ wird durch „Das Mindestgebot wird auf 39.900 € festgelegt.“ ersetzt.
Informationsvorlage Nr. SG/I/048/2025
Bekanntgabe der Genehmigung der Haushaltssatzung 2025
Mit den Beschlüssen SG/BV/040/2025 und SG/BV/041/2025 hat der Stadtrat der Stadt Gräfenthal am 26.02.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen sowie die Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Mit Schreiben des Landratsamtes vom 17.03.2025, hier eingegangen am 25.03.2025, wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Gräfenthal rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Diese rechtsaufsichtliche Würdigung ist dem Stadtrat zu seiner nächsten Sitzung vollständig zur Kenntnis zu geben. Ein Nachweis ist der Kommunalaufsicht zu übergeben.