Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte Änderung vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Gräfenthal in der Sitzung am 23. April 2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
Änderungen
§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
| - | der ehrenamtliche Bürgermeister von 1.469,- Euro, |
| - | die Ortsteilbürgermeister der Ortsteile von 180,- Euro |
| - | der ehrenamtliche Beigeordnete von 225,- Euro. |
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.