Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella fasste in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. GP/BV/047/2025
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.
Beschluss Nr. GP/I/059/2025
Bekanntgabe Eilentscheidung Umschuldung Darlehen
Der Gemeinderat wird über die getroffene Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 25.03.2025 über die Umschuldung eines Kommunaldarlehens der TAB informiert.
Beschluss Nr. GP/BV/060/2025
Abschluss eines individuellen Erdgasliefervertrages innerhalb einer Einkaufsgemeinschaft mit der Stadt Gräfenthal
hier: Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella ermächtigt dem Bürgermeister der Gemeinde Probstzella zum Abschluss eines individuellen Erdgasliefervertrag innerhalb einer Einkaufsgemeinschaft mit der Stadt Gräfenthal.
Beschluss Nr. GP/BV/063/2025
Verkauf Rüstsatz
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt den Verkauf des Rettungssatzes Baujahr 1995 zum Mindestgebot von 800,00 € über das Internetportal Zollauktion.
Beschluss Nr. GP/BV/064/2025
Verkauf eines gebrauchten Feuerwehranhängers
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella beschließt den Verkauf des alten Anhängers der Feuerwehr Probstzella zum Mindestgebot von 200,00 € über das Amtsblatt.
Beschluss Nr. GP/BV/065/2025
Verkauf eines Löschfahrzeuges TSF-W
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt den Verkauf des TSF-W der FF Lichtentanne zum Mindestgebot von 4.495,00 € über das Internetportal Zollauktion.
Beschluss Nr. GP/BV/066/2025
Satzung der Gemeinde Probstzella über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), des § 14 Abs. 1 S. 2 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) und § 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) die Satzung der Gemeinde Probstzella über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst (Feuerwehrsatzung).
Beschluss Nr. GP/BV/067/2025
Verkauf des MAN mit Streuer
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt den Verkauf eines MAN mit einem Streuer über das Zoll-Auktionsportal zum Höchstgebot aber mindestens zu 41.200 €.
Beschluss Nr. GP/BV/068/2025
Baumaßnahme Ortsstraße in Oberloquitz - Baubeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt die Durchführung der Straßenbaumaßnahme Ortsstraße in Oberloquitz entsprechend der vorgelegten Entwurfsplanung im Jahr 2026 und 2027, sofern die Finanzierung gesichert ist. Über die weiteren Planungsschritte ist der Gemeinderat unaufgefordert zu unterrichten.
Beschluss Nr. GP/BV/070/2025
Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Gemeinde Probstzella durch die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Probstzella übersteigt.
Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.
Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Beschluss Nr. GP/I/071/2025
Kindergarten Probstzella - Erneuerung der Heizanlage;
Kostenvergleich der Umsetzungsvarianten im Haus 1 und Haus 2
Folgende drei Varianten wurden ausgearbeitet:
Variante 1
Umsetzung der Erneuerungen der Heizanlage in beiden Häusern unter Berücksichtigung der Fördermittel.
| Gesamtkosten: | 249.682,04 Euro/brutto | |
| Eigenanteil: | 132.682,04 Euro/brutto | (siehe Anlage 1) |
Variante 2
Umsetzung der Erneuerungen der Heizanlage im Haus 1 unter Berücksichtigung der Fördermittel und Einbau einer Gastherme im Haus 2 ohne Fördermittel.
| Gesamtkosten: | 158.592,54 Euro/brutto | |
| Eigenanteil: | 100.092,54 Euro/brutto | (siehe Anlage 2) |
Variante 3
Umsetzung der Erneuerungen der Heizanlage im Haus 1 unter Berücksichtigung der Fördermittel und keine Sanierung der Heizanlage im Haus 2.
| Gesamtkosten: | 97.272,73 Euro/brutto | |
| Eigenanteil: | 38.772,73 Euro/brutto | (siehe Anlage 3) |
Grundsätzlich ist es bei beiden Fördermittelgebern möglich, den Fördermittelbescheid zurückzugeben. Nach Rücksprache mit der Thüringer Aufbaubank ist hier nur eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.10.2025 möglich, da diese Maßnahme in Thüringen zum 31.12.2025 ausläuft.
Beschluss Nr. GP/BV/073/2025
Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2025 ff.
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt den Finanzplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre.
Beschluss Nr. GP/BV/075/2025
Berufung Wahlleiter und Stellvertreter für die Wahl des Bürgermeisters
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beruft Herrn Robert Heerwagen, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge, zum Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters am 17.08.2025.
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beruft Frau Anja Scheidig, Angestellte der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge, zur Stellvertreterin des Wahlleiters für die Wahl des Bürgermeisters am 17.08.2025.
Beschluss Nr. GP/BV/076/2025
Kindergarten Probstzella - Erneuerung der Heizanlage im Haus 1;
Ausschreibungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt die beschränkte Ausschreibung zur Erneuerung der Heizanlage im Haus 1 des Kindergartens „Knirpsenakademie am Zwergenberg“ mit der Umrüstung der vorhandenen Nachtspeicherheizung auf einen Gasbrennwertkessel und dem Einbau einer Luft/Wasser- Wärmepumpe.
Die positiven Fördermittelbescheide für die Umrüstung im Haus 2 werden an die Fördermittelgeber zurückgegeben.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella fasste in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. GP/BV/061/2025
Grundstückskaufvertrag UVZ-Nr. J 332/2025 v. 25.02.2025;
Hier: Bestätigung Vertragsinhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella hat Kenntnis genommen von der Urkunde des Notars Jonathan Hardt in Kronach vom 25.02.2025, UVZ-Nr. J 332/2025 und genehmigt alle darin für die Gemeinde abgegebenen Erklärungen.
Beschluss Nr. GP/BV/062/2025
Grundstückskaufvertrag UVZ-Nr. J 333/2025 v. 25.02.2025;
Hier: Bestätigung Vertragsinhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella hat Kenntnis genommen von der Urkunde des Notars Jonathan Hardt in Kronach vom 25.02.2025, UVZ-Nr. J 333/2025 und genehmigt alle darin für die Gemeinde abgegebenen Erklärungen.
Beschluss Nr. GP/BV/072/2025
Grundstücksveräußerung;
Hier: Flurstücke 25/1 und 25/5, Gemarkung Marktgölitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt die Veräußerung des Flurstückes 25/1 der Gemarkung Marktgölitz mit einer Größe von 19 m² zum gültigen Bodenrichtwert sowie die Veräußerung des Flurstückes 25/5, Gemarkung Marktgölitz mit einer Größe von 50 m² zu einem Kaufpreis von 1,00 Euro/m² an Frau Anke Bergner, Marktgölitz 43 in 07330 Probstzella. Die Erwerberin trägt die Kosten der Vermessung des Flurstückes 25/1 sowie die Notar- und Grundbuchkosten. Die Kosten für die Vermessung des Flurstückes 25/5 in Höhe von 751,52 Euro trägt die Gemeinde Probstzella.
Der Beschluss Nr. GP/BV/275/2023 vom 27.02.2024 wird aufgehoben.
Beschluss Nr. GP/BV/072/2025
Eintragung eines Geh- und Fahrrechtes auf Gemeindegrundstücken;
Hier: Flurstücke 45/5 363/8, 363/9, Gemarkung Reichenbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt, der Eintragung eines Geh- und Fahrrechtes über die gemeindeeigenen Grundstücke, Flurstücke 363/9, 45/5 und 363/8, Gemarkung Reichenbach zugunsten des Flurstückes 414/1, Gemarkung Reichenbach in einer Breite von 3 Metern entsprechend dem als Anlage beigefügten Lageplan zuzustimmen. Die Kosten der Eintragung tragen die Antragsteller.