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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Information zur Wildtierfütterung an alle Bürger

Beim Aufenthalt in der Natur ist die Begegnung mit Wildtieren an sich nichts Ungewöhnliches. Im ländlichen Raum und an Stadträndern kommt der Mensch auch in Siedlungen immer wieder in Kontakt mit Füchsen, Waschbären oder Wildschweinen.

Es ist verlockend, den Tieren Futter anzubieten und sie dadurch besser und länger beobachten oder fotografieren zu können.

Schwerwiegende Folgen

Viele Tierliebhaber haben nichts Schlechtes im Sinn, doch die Fütterungen führen dazu, dass die Tiere ihre Scheu vor Menschen und Siedlungsgebieten verlieren. Die halbzahmen Tiere werden dann oft zum Problemfall, wenn sie Menschen auf der Suche nach Nahrung in Dörfern und Städten zu nahe kommen. Insbesondere Wildschweine können so große Schäden anrichten und für Menschen gefährlich werden. Doch auch Füchse werden immer wieder angefüttert. Das angebotene Futter ist in den meisten Fällen nicht artgerecht und wird von den Tieren mitunter nicht vertragen, vor allem Jungtiere überleben das meist nicht.

Auch aus diesem Grund ist die Wildtierfütterung durch § 12 Abs. 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge generell untersagt und wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft.

Artgerecht füttern

Lediglich in Notzeiten wie besonders strengen Wintern füttern Jäger oder Förster artgerecht zu. Wir empfehlen auch Gartenbesitzern, Vögel lediglich im Winter zu füttern. Im Sommer können Sie jedoch problemlos regelmäßig frisches Wasser in Vogeltränken oder anderen niedrigen Behältnissen wie Untersetzern von Blumentöpfen bereitstellen. Darüber freuen sich auch Insekten.

Bitte beachten Sie diese Hinweise zu Ihrem eigenen Schutz und zum Wohle unserer Wildtiere!

Das Ordnungsamt