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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Information Abschaltung Straßenbeleuchtung

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 beschlossen wurde, soll die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 23.00 Uhr - 4.00 Uhr abgeschaltet werden. Nun sind die Voraussetzungen zur Abschaltung der Beleuchtung in der Gemeinde Probstzella geschaffen wurden.

Ab dem 01.07.2023 wird die Straßenbeleuchtung von 23:00 Uhr bis 04:00 Uhr täglich ausgeschaltet.

Das an den Lampen befindliche weiß-rot-weiße Band ist das Verkehrszeichen 394 nach StVO und besagt, dass damit die Straßenlampe nicht die ganze Nacht in Betrieb ist.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Beschädigen oder Entfernen von Verkehrszeichen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist und damit eine Straftat gemäß § 315 Strafgesetzbuch (StGB).

Ordnungsamt