Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Gräfenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.492.970 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.626.390 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern |
|
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v.H. |
| für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beschlossene Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Gräfenthal, den 19.06.2023
Stadt Gräfenthal