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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Information zur Fälligkeit von Grundsteuer 2023 für Jahreszahler

Die Gemeinde-/Stadtkasse weist darauf hin, dass bis spätestens 01.07.2023 die Grundsteuer 2023 für Jahreszahler zur Zahlung fällig wird.

Die Höhe entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Grundsteuerbescheid.

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung des Betrages bis spätestens 1. Juli 2023.

Sofern der Betrag nicht fristgerecht bezahlt wird, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge.

Wir fordern hiermit alle Steuerpflichtigen auf, die fällige Steuerrate sowie bestehende Rückstände (auch Hundesteuer, Mieten, Pachten, allgemeine Friedhofsgebühren) auf das entsprechende Konto der jeweiligen Stadt / Gemeinde unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

für die Gemeinde PROBSTZELLA:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE06 8305 0303 0000 0001 67 BIC: HELADEF1SAR

für die Stadt LEHESTEN:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE24 8305 0303 0000 2112 06 BIC: HELADEF1SAR

für die Stadt GRÄFENTHAL:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE07 8305 0303 0000 3700 10 BIC: HELADEF1SAR

Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs besteht die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass der zuletzt erteilte Bescheid weiterhin gilt.