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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Information zur Fälligkeit von Hundesteuer

Am 01.07.2023 ist der Jahresbetrag der Hundesteuer für 2023 fällig.

Für die bereits angemeldeten Hunde werden von der Steuerabteilung keine neuen Bescheide verschickt.

Die bisher erlassenen Steuerbescheide gelten weiterhin.

Steuerzahler, die keinen Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag vereinbart haben, werden gebeten, den Steuerbetrag auf das entsprechende Konto der jeweiligen Stadt / Gemeinde unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

für die Gemeinde PROBSTZELLA:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE06 8305 0303 0000 0001 67 BIC: HELADEF1SAR

für die Stadt LEHESTEN:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE24 8305 0303 0000 2112 06 BIC: HELADEF1SAR

für die Stadt GRÄFENTHAL:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE07 8305 0303 0000 3700 10 BIC: HELADEF1SAR

Das Halten von Hunden ist der Steuerabteilung im Rathaus bei Frau Krause anzuzeigen.

Hundehalter, die ihrer Anmeldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können wegen Abgabengefährdung nach § 18 Thüringer Kommunalabgabengesetz mit einer Geldbuße belegt werden.