Am 01.07.2023 ist der Jahresbetrag der Hundesteuer für 2023 fällig.
Für die bereits angemeldeten Hunde werden von der Steuerabteilung keine neuen Bescheide verschickt.
Die bisher erlassenen Steuerbescheide gelten weiterhin.
Steuerzahler, die keinen Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag vereinbart haben, werden gebeten, den Steuerbetrag auf das entsprechende Konto der jeweiligen Stadt / Gemeinde unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
für die Gemeinde PROBSTZELLA:
bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE06 8305 0303 0000 0001 67 BIC: HELADEF1SAR
für die Stadt LEHESTEN:
bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE24 8305 0303 0000 2112 06 BIC: HELADEF1SAR
für die Stadt GRÄFENTHAL:
bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE07 8305 0303 0000 3700 10 BIC: HELADEF1SAR
Das Halten von Hunden ist der Steuerabteilung im Rathaus bei Frau Krause anzuzeigen.
Hundehalter, die ihrer Anmeldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können wegen Abgabengefährdung nach § 18 Thüringer Kommunalabgabengesetz mit einer Geldbuße belegt werden.