| 1. | Mit Beschluss-Nummer GP/BV/250/2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella am 09.05.2023 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung 2023, der Haushaltsplan sowie die rechtsaufsichtliche Genehmigung liegen in der Zeit vom 10.07.2023 bis zum 28.07.203 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus. |
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| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten. |
| 3. | Mit Schreiben des Landratsamtes vom 29.06.2023, hier eingegangen am 30.06.2023 wurde die Haushaltssatzung nebst -plan der Gemeinde Probstzella für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt. |