Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Probstzella folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.787.950 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.171.400 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 917.950,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern |
|
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 302 v.H. |
| für die Grundstücke (B) | 404 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 631.300 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Probstzella, den 04.07.2023
Gemeinde Probstzella
Mechtold
Bürgermeister