Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal fasste in der Stadtratssitzung am 18.06.2025 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. SG/BV/053/2025
Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Stadt Gräfenthal durch die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Gräfenthal übersteigt.
Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeisterermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.
Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Beschluss-Nr. SG/BV/056/2025
Baumaßnahme Schwimmbad Gräfenthal/Meernach;
"Wassersparen durch Beckenabdichtung";
Baubeschluss
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt die Durchführung der Baumaßnahme „Wassersparen durch Beckenabdichtung im Schwimmbad Gräfenthal/Meernach “, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
Beschluss-Nr. SG/BV/054/2025
Ermächtigungsbeschluss zur Bestellung von Streusalz für die Winterdienstsaison 2025/2026
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal ermächtigt den Bürgermeister zur Bestellung von Streusalz.
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal ist über die Bestellung zu informieren.
Beschluss-Nr. SG/BV/057/2025
Herstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal beschließt, Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im Stadtkern zu entwickeln und beauftragt den Bürgermeister mit den hierfür notwendigen Vertragsabschlüssen, sofern der Stadt Gräfenthal keine Kosten entstehen.