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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Der Stadtrat der Stadt Lehesten fasste in der Stadtratssitzung am 19.06.2025 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:

Beschluss-Nr. SL/BV/049/2025

Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Stadt Lehesten durch die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energie­zweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Lehesten übersteigt.

Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.

Der Stadtrat der Stadt Lehesten ermächtigt die Bürgermeisterin insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird die Bürgermeisterinermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Beschluss-Nr. SL/BV/053/2025

Vergabe Ausstattung FF Lehesten - Ausstattung Gerätehaus

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt der Vergabe von Ausstattung für die Lagerung von Ausrüstungsgegenständen im Feuerwehrgerätehaus in Höhe von 9.337,99 Euro an die Firma Saale Feuerschutz GmbH aus 07318 Saalfeld.

Beschluss-Nr. SL/BV/054/2025

Vergabe Ausstattung FF Lehesten - Bekleidung,Geräte und Ausstattung

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt der Vergabe von Ausstattung und Materialien für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 6.885,95 Euro an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH Leipzig aus 99869 Drei Gleichen-Günthersleben, in Höhe von 3.257,95 Euro an die Firma Saale Feuerschutz GmbH aus 07318 Saalfeld und in Höhe von 2.803,64 Euro an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig aus 06184 Kabelsketal.

Beschluss-Nr. SL/BV/050/2025

Ermächtigungsbeschluss zur Bestellung von Streusalz für die Winterdienstsaison 2025/2026

Der Stadtrat der Stadt Lehesten ermächtigt die Bürgermeisterin zur Bestellung von Streusalz. Der Stadtrat der Stadt Lehesten ist über die Bestellung zu informieren.

Beschluss-Nr. SL/BV/052/2025

Überplanmäßige Ausgaben

Der Stadtrat der Stadt Lehesten stimmt der überplanmäßigen Ausgabe der HHST 63000.51010 - Ausgaben für den Winterdienst - in Höhe von 33.000 € zu. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen der HHST 90000.06140 - Zuweisungen nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden -.

Beschluss-Nr. SL/BV/055/2025

Verkauf Unimog

Der Stadtrat der Stadt Lehesten beschließt den Verkauf des Unimogs SLF-BH 400 zum Höchstgebot aber mindestens zu 14.000 €. Der Verkauf erfolgt über das Internetportal Zoll-Auktion.