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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Probstzella (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§19 und 57 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Probstzella folgende Haushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.075.250 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

703.950 €

§2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuern

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

250 v.H.

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 679.200 € festgesetzt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Probstzella, den 24.06.2025

Mechtold

Bürgermeister