Auf Grund der §§19 und 57 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Probstzella folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.075.250 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 703.950 € |
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern | ||
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 250 v.H. | |
| für die Grundstücke (B) | 390 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 679.200 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Probstzella, den 24.06.2025
Mechtold
Bürgermeister