| 1. | Mit Beschluss-Nummer GP/BV/047/2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella am 13.05.2025 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung 2025, der Haushaltsplan sowie die rechtsaufsichtliche Genehmigung liegen in der Zeit vom 07.07.2025 bis zum 23.07.2025 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten. |
| 3. | Mit Schreiben des Landratsamtes vom 12.06.2025, hier eingegangen am 18.06.2025 wurde die Haushaltssatzung nebst -plan der Gemeinde Probstzella für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich genehmigt. |