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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Information zur Fälligkeit von Steuerraten III. Quartal

Am 15. August 2023 sind die Grund- und Gewerbesteuerraten für das III. Quartal 2023 fällig.

Wir fordern hiermit alle Steuerpflichtigen auf, die fällige Steuerrate sowie bestehende Rückstände (auch Hundesteuer, Mieten, Pachten, allgemeine Friedhofsgebühren) auf das entsprechende Konto der jeweiligen Stadt / Gemeinde unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

für die Gemeinde PROBSTZELLA:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE06 8305 0303 0000 0001 67 BIC: HELADEF1SAR

für die Stadt LEHESTEN:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE24 8305 0303 0000 2112 06 BIC: HELADEF1SAR

für die Stadt GRÄFENTHAL:

bei der Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE07 8305 0303 0000 3700 10 BIC: HELADEF1SAR

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, diesen Termin einzuhalten, damit keine zusätzlichen Mahnkosten entstehen.

Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs besteht die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass der zuletzt erteilte Bescheid weiterhin gilt.

Steueramt