Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Lehesten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.414.470 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 305.700 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern |
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| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 314 v.H. |
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| für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 391 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 482.800 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Lehesten, den 12.07.2023
Vockeroth
Bürgermeisterin — (Siegel)
Der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt wurde ein Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2012-2022 vorgelegt.