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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Stadt Lehesten

Haushaltssatzung der Stadt Lehesten

(Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Lehesten folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.414.470 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

305.700 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuern

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

314 v.H.

für die Grundstücke (B)

420 v.H.

2.

Gewerbesteuer

391 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 482.800 € festgesetzt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Lehesten, den 12.07.2023

Vockeroth

Bürgermeisterin — (Siegel)

Der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt wurde ein Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2012-2022 vorgelegt.