| 1. | Mit Beschluss-Nummer SL/BV/212/2023 hat der Stadtrat der Stadt Lehesten am 25.05.2023 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung 2023, der Haushaltsplan sowie die rechtsaufsichtliche Genehmigung liegen in der Zeit vom 07.08.2023 bis zum 25.08.2023 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Probstzella, Markt 8 während der Sprechzeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Einsicht in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung gehalten. |
| 3. | Mit Schreiben des Landratsamtes vom 03.07.2023, hier eingegangen am 05.07.2023 wurde die Haushaltssatzung nebst -plan der Stadt Lehesten für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt. |