Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal fasste in der Stadtratssitzung am 02.07.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gräfenthal Deponie“.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekanntgemacht:

Beschluss - Nr. SG/BV/058/2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Gräfenthal Deponie"

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Begründung:

Der Stadt Gräfenthal liegt ein Antrag der Firma IBC SOLAR AG vor, auf den Flurstücken 1168/1, 1163/3, 1163/2, 1162/3, 1162/4, 1161/3, 1160/7, 1159/2, 1158 und 1157 (Flur 0, Gemarkung Gräfenthal) einen Solarpark zu errichten. Die IBC SOLAR AG möchte im gekennzeichneten Bereich auf einer Teilfläche von ca. 4,8 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von ca. 4,5 MWp errichten. Es handelt sich hierbei um Flächen, die auf Grund der ehemaligen Nutzung als Deponie Vorbelastungen aufweisen. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Solarpark zu schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Für das vorliegende Planvorhaben soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, da es sich hierbei um eine vorhabenkonkrete Planung handelt. Mit diesem Planungsinstrument wird sichergestellt, dass der Vorhabenträger die Kosten der Planung, der Erschließung sowie der Umsetzung des Vorhabens trägt und der Stadt damit keine Kosten entstehen. Zudem hat sich der Vorhabenträger zu verpflichten, das Vorhaben innerhalb einer zu vereinbarenden Zeit umzusetzen. Hierzu sowie zur o.g. Kostenübernahme hat sich der Vorhabenträger im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag zu verpflichten. Kommt der Vorhabenträger seinen Verpflichtungen nicht nach, ist die Stadt berechtigt, den Bebauungsplan ohne Ansprüche auf Ersatzleistungen aufzuheben. Ergänzend wurde mit dem Vorhabenträger vereinbart, dass er das Planungsbüro für den Bebauungsplan direkt beauftragt, so dass der Stadt hieraus keine Verpflichtungen entstehen können.

Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird nach den Vorgaben des § 12 BauGB geführt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die privaten und öffentlichen Belange zu ermitteln und zu bewerten. Hierzu erfolgt die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Träger öffentlicher Belange. Der Bebauungsplan enthält sämtliche Festsetzungen und damit Vorgaben zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung auf den Flächen innerhalb des Geltungsbereiches. Träger des Planverfahrens ist die Stadt Gräfenthal.

Als erster Schritt ist durch den Stadtrat der Aufstellungsbeschluss für das Planvorhaben zu fassen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das förmliche Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches eingeleitet.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Gräfenthal fasst gem. § 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Gräfenthal Deponie" in den in der Anlage gekennzeichneten Grenzen (Gemarkung Gräfenthal, Flur 0, 1168/1, 1163/3, 1163/2, 1162/3, 1162/4, 1161/3, 1160/7, 1159/2, 1158 und 1157).

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Dieser Aufstellungsbeschluss ersetzt den Aufstellungsbeschluss SG/BV/083/2015 vom 29.07.2015.