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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Sondergebiet Solarenergie In der Streitau der Stadt Bad Blankenburg mit einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme in der Gemeinde Probstzella

Die Stadt Bad Blankenburg führt zurzeit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Solarenergie In der Streitau zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Solarthermieanlage zur Versorgung des Stadtgebietes mit Fernwärme.

Dabei ist geplant, den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich zum Teil im Gebiet der Gemeinde Probstzella (Gemarkung Roda, Flur 2, Flurstück Nr. 180) umzusetzen. Vorgesehen ist der Umbau einer Trafostation durch den Vorhabenträger zu einem Artenschutzturm auf der in der Anlage zu dieser Bekanntmachung gekennzeichneten Fläche.

Da sich aus diesem Sachverhalt Betroffenheiten für die Bevölkerung der Gemeinde Probstzella ergeben können, wird der Entwurf der Planungsunterlagen zum o. g. Bauleitplanverfahren der Stadt Bad Blankenburg, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht sowie den Anlagen in der Zeit

vom 27. Juli 2026 bis einschließlich

zum 4. September 2026

auf der Internetseite der VG Schiefergebirge sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zudem werden die Entwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum während der nachfolgenden Zeiten in der Bauverwaltung der VG Schiefergebirge (Markt 8, 07330 Probstzella) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

9:00 - 11:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Entwurfsunterlagen (z. B. schriftlich (Anschrift s. o.), elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift) vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: info@vg-schiefergebirge.de

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Umweltbericht mit einer Bestandsbewertung der Schutzgüter sowie der Auswirkungen der Planung auf diese mit einer naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbewertung als Teil der Begründung

Faunistischer Kartierungsbericht zu den Artengruppen Brutvögel und Reptilien (nur Plangebiet in Bad Blankenburg)

Lageplan der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme in der Gemeinde Probstzella

Schreiben des TLUBN vom 28.07.2025 zur Bewertung der Lage des Plangebietes im Überschwemmungsgebiet der Schwarza

Da die Maßnahme in Probstzella bisher nicht Bestandteil der Planung war, liegen zu dieser Maßnahme auch noch keine Stellungnahmen mit Umweltbezug auf den frühzeitigen Beteiligungsverfahren vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

gez. Marco Müller

Bürgermeister Probstzella