Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella fasste in der Gemeinderatssitzung am 10.08.2023 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. GP/BV/258/2023
Grenzbahnhofmuseum Probstzella;
Vergabe Bauleistung Los 1 - Lieferung, Montage und Installation von ausstellungsbezogener Beleuchtung und Elektrotechnik - für den Teil „Aktualisierung und Umsetzung der Ausstellung ‘Erlebnis Günes Band‘ im Grenzbahnhof
Der Gemeinderat Probstzella beschließt die Vergabe der Bauleistung für die „Aktualisierung und Umsetzung der Ausstellung ‘Erlebnis Günes Band‘ im Grenzbahnhof Probstzella“- Los 1 Lieferung, Montage und Installation von ausstellungsbezogener Beleuchtung und Elektrotechnik an
Eugen-Richter-Straße 44
99085 Erfurt.
Die Vergabesumme beträgt 30.676,88 Euro/brutto.
Beschluss Nr. GP/BV/259/2023
Grenzbahnhofmuseum Probstzella;
Vergabe Bauleistung Los 2 - Fußboden- und Malerarbeiten - für den Teil „Aktualisierung und Umsetzung der Ausstellung ‘Erlebnis Günes Band‘ im Grenzbahnhof Probstzella“
Der Gemeinderat Probstzella beschließt die Vergabe der Bauleistung für die „Aktualisierung und Umsetzung der Ausstellung ‘Erlebnis Günes Band‘ im Grenzbahnhof Probstzella“- Los 2 Fußboden- und Malerarbeiten an
Malermeister Matthias Franke
Limbach 14
07330 Probstzella.
Die Vergabesumme beträgt 34.419,62 Euro/brutto.
Beschluss Nr. GP/BV/260/2023
Grenzbahnhofmuseum Probstzella;
Vergabe Bauleistung Los 3 - Herstellung, Montage und Einbau von Ausstellungsmobiliar und Vitrinen - für den Teil „Aktualisierung und Umsetzung der Ausstellung ‘Erlebnis Günes Band‘ im Grenzbahnhof Probstzella“
Der Gemeinderat Probstzella beschließt die Vergabe der Bauleistung für die „Aktualisierung und Umsetzung der Ausstellung ‘Erlebnis Günes Band‘ im Grenzbahnhof Probstzella“- Los 3 Herstellung, Montage und Einbau von Ausstellungsmobiliar und Vitrinen an
Gräfenthaler Möbelfabrik GmbH
Mühlbrücke 1
98743 Gräfenthal.
Die Vergabesumme beträgt 40.532,59 Euro/brutto.
Beschluss Nr. GP/BV/261/2023
Bauvorhaben: Neubau Doppelgarage, Flurstück 257/12, Gemarkung Zopten
Hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella stimmt der beantragten Überbauung der Baugrenze und damit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB vom 14.06.2023 zu.
Begründung:
| 1. | Die Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht. |
| 2. | Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. |
| 3. | Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. |
Beschluss Nr. GP/BV/262/2023
Bauvorhaben: Neubau Carport, Flurstück 257/14, Gemarkung Zopten;
Hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella stimmt der beantragten Überbauung der Baugrenze und damit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Begründung:
| 1. | Die Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht. |
| 2. | Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. |
| 3. | Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. |
Beschluss Nr. GP/BV/264/2023
Errichtung Kinderspielplatz Kleinneundorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella beschließt:
| 1. | Die Errichtung des Kinderspielplatzes in Kleinneundorf mit Mitteln aus dem Regionalbudget der LEADER RAG SLF-RU. |
| 2. | Für die zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von 11.400 € wird einer außerplanmäßigen Ausgabe der HHST 46001.93500 - Vermögenserwerb, Ausstattungen und Ausrüstung - zugestimmt. Die Deckung erfolgt einerseits durch zweckgebundene Einnahmen der HHST 46001.36800 - Zuwendung von der LEADER RAG SLF-RU- in Höhe von 9.000 € und andererseits durch Minderausgaben der HHST 46000.52000 - Unterhaltung der Ausrüstung und Ausstattungsgegenständen - in Höhe von 2.400 €. Damit verbunden werden die Ansätze der HHST 91000.28000 - Zuführung vom Vermögenshaushalt - und 91000.9000 - Zuführung zum Verwaltungshaushalt - um - 2.400 € verändert. |
| 3. | Der Bürgermeister der Gemeinde Probstzella wird ermächtigt, Aufträge bis zu einer Höhe von 11.400 € zu tätigen. |