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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Probstzella vom 17. August 2025

Der Wahlausschuss der Gemeinde Probstzella hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. August 2025 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Probstzella ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Mehrheitswahl

Es war ein Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen.

Zahl der Wahlberechtigten

2371

Zahl der Wählerinnen und Wähler

1010

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

22

Zahl der gültigen Stimmabgaben

988

Wahlbeteiligung

42,6 %

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Name

Stimmen

Stimmenanteile

1

Müller, Marco

949

96,1 %

2

Gloth-Pfaff, Andreas

17

1,7 %

3

Albrecht, Maik

5

0,5 %

4.

Schenk, Klaus

3

0,3 %

5.

Korn, Matthias

2

0,2 %

6.

Arnold, Uwe

1

0,1 %

7.

Beyer, Gerald

1

0,1 %

8.

Handke, Steffen

1

0,1 %

9.

Hopf, Jannik

1

0,1 %

10.

Lipfert, Erik

1

0,1 %

11.

Löbcke, Harald

1

0,1 %

12.

Mechtold, Sven

1

0,1 %

13.

Oswald, Lisa

1

0,1 %

14.

Raschke, Tommy

1

0,1 %

15.

Rost, Manuel

1

0,1 %

16.

Schmidt, Jens

1

0,1 %

17.

Stauch, Marco

1

0,1 %

Herr Marco Müller ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Probstzella gewählt.

Beginn der Amtszeit: 10.Oktober 2025

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Anschrift:

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt

Kommunalaufsicht/Rechtsamt

Schwarzburger Chaussee 12

07407 Rudolstadt

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Probstzella, 20.08.2025

Gez.

Heerwagen

Wahlleiter