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Pößnecker Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2023
Nichtamtlicher Teil
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Vaterschaftsanerkennung

Die Feststellung der Vaterschaft ist bedeutsam für Ihr Kind, denn es hat ein Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung. Aber auch für die Klärung von Unterhalts- und erbrechtlichen Fragen ist eine Vaterschaftsanerkennung zum Beispiel wichtig. Eine Vaterschaftsanerkennung müssen Sie als Vater abgeben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind. Wenn Sie verheiratet sind, gelten Sie automatisch als Vater, dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Sie können die Erklärung schon vor der Geburt abgeben. Das hat den Vorteil, dass Sie in die Geburtsurkunde Ihres Kindes eingetragen werden. Geben Sie die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt ab, muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft (§ 1594 BGB) sollte persönlich beim Standesamt, beim zuständigen Jugendamt oder bei den Notaren abgeben werden. Die Mutter muss ebenfalls persönlich ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung geben (§ 1595 BGB). Die Anerkennung und die Zustimmung müssen hiernach öffentlich beglaubigt werden (§ 1597 BGB).

Für die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter werden keine Gebühren erhoben.

Bitte bringen Sie zum Termin Ihrer Vaterschaftsanerkennung Ihre Geburtsurkunden und Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe mit. Ist die Mutter geschieden, müssen auch die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraft vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Die Vaterschaftsanerkennung führt nicht dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, dann hat nur die Mutter das elterliche Sorgerecht. Wenn Sie gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim zuständigen Jugendamt abgeben. Die Sorgerechtserklärung kann auch schon vor der Geburt eingereicht werden.

Bitte vereinbaren Sie für Vorsprachen im Standesamt einen Termin, um mögliche Wartezeiten zu vermeiden. Das Standesamt Pößneck ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer: 03647 500 310/309.