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Saale-Sormitz-Kurier Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Remptendorf

-Saale-Orla-Kreis-

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Mai 2019 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. Dezember 2023 (GVBl. S. 153) erlässt die Gemeinde Remptendorf gemäß § 60 ThürKO mit Beschluss Nr. 2025/44/GR des Gemeinderates Remptendorf vom 21. August 2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.090.000 EUR um 237.000,00 EUR erhöht und damit auf 1.327.000,00 EUR neu festgesetzt.

§ 5

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt

§ 6

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Remptendorf, den 15.10.2025

T. König

Bürgermeister

Die Festsetzung der Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern erfolgt in einer Hebesatz-Satzung:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 2025/44/GR vom 21.08.2025 hat der Gemeinderat Remptendorf die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Die Bestätigung des Landratsamt Saale-Orla-Kreis über den Erhalt der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte mit Schreiben vom 04.09.2025, Gz.: 092.2.56.50.2025 NHS.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auslegungshinweis

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Remptendorf für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 57 ThürKO in der Zeit

vom 20.10.2025 bis 03.11.2025

während der Öffnungszeiten

Dienstag

09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

Donnerstag

09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag

09.00-11.00 Uhr

im Zimmer 12 (Kämmerei) der Gemeindeverwaltung Remptendorf, Bahnhofstraße 17, in Remptendorf zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO während der Öffnungszeiten der Verwaltung in den o.g. Räumen.