Auf Grund des § 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Mai 2019 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. Dezember 2023 (GVBl. S. 153) erlässt die Gemeinde Remptendorf gemäß § 60 ThürKO mit Beschluss Nr. 2025/44/GR des Gemeinderates Remptendorf vom 21. August 2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht (+) | vermindert (-) | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
| um | um | gegenüber bisher | auf nunmehr | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR verändert | ||
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.442.500 | 33.200- | 6.553.000 | 7.962.300 |
| die Ausgaben | 1.452.800 | 43.500- | 6.553.000 | 7.962.300 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 973.900 | 0 | 658.000 | 1.631.900 |
| die Ausgaben | 1.263.900 | 290.000- | 658.000 | 1.631.900 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.090.000 EUR um 237.000,00 EUR erhöht und damit auf 1.327.000,00 EUR neu festgesetzt.
§ 5
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Remptendorf, den 15.10.2025
T. König
Bürgermeister
Die Festsetzung der Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern erfolgt in einer Hebesatz-Satzung:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 2025/44/GR vom 21.08.2025 hat der Gemeinderat Remptendorf die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Die Bestätigung des Landratsamt Saale-Orla-Kreis über den Erhalt der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte mit Schreiben vom 04.09.2025, Gz.: 092.2.56.50.2025 NHS. |
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Auslegungshinweis
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Remptendorf für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 57 ThürKO in der Zeit
vom 20.10.2025 bis 03.11.2025
während der Öffnungszeiten
| Dienstag | 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00-11.00 Uhr |
im Zimmer 12 (Kämmerei) der Gemeindeverwaltung Remptendorf, Bahnhofstraße 17, in Remptendorf zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO während der Öffnungszeiten der Verwaltung in den o.g. Räumen.