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Saale-Sormitz-Kurier Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Bekanntmachung

der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Remptendorf

vom 01.10.2025

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. 2024, S. 277) sowie der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. 1991, S. 285, 329), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. 2024, S. 277) hat der Gemeinderat der Gemeinde Remptendorf in seiner Sitzung am 21.08.2025 (Beschluss-Nr. 2025/46/GR) die folgende Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Remptendorf beschlossen:

§ 1

Anwendungserklärung

Die Gemeinde Remptendorf wendet für die Erhebung von Verwaltungskosten, die für die Durchführung individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen und sonstiger Verwaltungstätigkeiten der Gemeinde Remptendorf anfallen, anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) sowie die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) nebst Gebührenverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung an.

§ 2

Weiterführende Regelungen

Die Ausgestaltung der aufgeführten Rahmengebühren des Gebührenver-zeichnisses, welches nach § 1 dieser Satzung für anwendbar erklärt wird, erfolgt über eine gesonderte Dienstanweisung des Bürgermeisters.

§ 3

Inkrafttreten / Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Remptendorf vom 15.03.2012 und das dazugehörige Kostenverzeichnis außer Kraft.

(2) Auf Verwaltungsverfahren der Gemeinde Remptendorf, die vor Inkrafttreten dieser Satzung begonnen wurden, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung noch nicht abgeschlossen sind, sind die Bestimmungen Verwaltungs-kostensatzung der Gemeinde Remptendorf vom 15.03.2012 anzuwenden.

Remptendorf, den 01.10.2025

Gemeinde Remptendorf

Tino König

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.