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Saale-Sormitz-Kurier Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 7. Änderungssatzung Hauptsatzung Remptendorf

7. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Remptendorf vom 07. Juni 2010

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. 2023, S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Remptendorf in der Sitzung am 28.09.2023 (Beschluss-Nr. 2023/41/GR) die folgende 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Remptendorf beschlossen:

Artikel I

§ 13 Absatz 7 der Hausatzung der Gemeinde Remptendorf wird wie folgt neu gefasst:

„(7) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten nach Maßgabe der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

-

der Ortsteilbürgermeister

des Ortsteils

Burglemnitz

170,- Euro

Liebengrün

200,- Euro

Remptendorf

315,- Euro

Weisbach

180,- Euro

-

der ehrenamtliche Beigeordnete

255,- Euro.“

Artikel II

Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Remptendorf vom 07. Juni 2010 tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Remptendorf, den 09.11.2023

Gemeinde Remptendorf

König

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.