Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. 2023, S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Remptendorf in der Sitzung am 28.09.2023 (Beschluss-Nr. 2023/41/GR) die folgende 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Remptendorf beschlossen:
Artikel I
§ 13 Absatz 7 der Hausatzung der Gemeinde Remptendorf wird wie folgt neu gefasst:
„(7) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten nach Maßgabe der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
| - | der Ortsteilbürgermeister |
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| des Ortsteils | Burglemnitz | 170,- Euro |
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| Liebengrün | 200,- Euro |
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| Remptendorf | 315,- Euro |
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| Weisbach | 180,- Euro |
| - | der ehrenamtliche Beigeordnete |
| 255,- Euro.“ |
Artikel II
Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Remptendorf vom 07. Juni 2010 tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Remptendorf, den 09.11.2023
Gemeinde Remptendorf
König
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.