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Saale-Sormitz-Kurier Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf
Ausgabe 12/2023
Nichtamtlicher Teil
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Bekanntmachung

Friedhof der Kirchgemeinde Weisbach in Weisbach

Der Gemeindekirchenrat (GKR) der Evang.(-Luth.) Kirchgemeinde Weisbach hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 für den Friedhof der Kirchgemeinde Weisbach in Weisbach beschlossen:

1. Aufhebung der alten Friedhofssatzung

Die bisherige Friedhofsordnung wird mit Wirkung zum Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben; ab diesem Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020, ABI. 5.228 für den Friedhof in Weisbach unmittelbar.

2. Zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Für friedhofsgepflegte Urnenreihengrabstätten mit einheitlicher Gestaltung gem. § 31 Abs. 4 FriedhG gelten folgende Gestaltungsvorschriften :

1.

Die friedhofsgepflegten Urnenreihengrabstätten werden einheitlich als Rasenfläche gestaltet und allein durch den Friedhofsträger (bzw. durch vom Friedhofsträger Beauftragte) angelegt, instandgehalten und gepflegt. Eine individuelle Mitgestaltung ist unzulässig, die Rasenfläche ist von jeglicher Bepflanzung und anderen Grabbeigaben freizuhalten.

2.

Auf jeder Grabstätte ist ein Grabmal-Liegestein in den Rasen einzusetzen, auf welchem der Vor- und Familienname sowie das Geburts- und das Sterbedatum des/der Verstobenen zu vermerken ist.

Für die Grabmal-Liegesteine gelten folgende Abmessungen:

30 cm Länge x 40 cm Breite x Höhe zwischen 12 cm bis 15 cm.

Die Verlegung erfolgt pultförmig in die Erde, sodass der Stein vorne 7 cm und hinten 12 cm aus der Erde ragt.

Die Errichtung des Grabmal-Liegesteins obliegt der/dem Nutzungsberechtigten der Grabstätte auf eigene Kosten. Das Grabmal bleibt Eigentum der/des Nutzungsberechtigten und ist nach Ablauf der Nutzungszeit von dieser/diesem zu entfernen.

3. Friedhofsgebührensatzung

Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.

Weisbach, 07.11.2023

gez. Unterschrift GKR-Vorsitzende

bzw. geschäftsführendes Mitglied GKR