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Saale-Sormitz-Kurier Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf
Ausgabe 12/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Sensibilisierung im Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Mit hohem Tempo schreiten wir auf den Jahreswechsel 2025/2026 zu und damit auch auf die Tradition des Abrennens von Silvesterfeuerwerk.

Gerade in der Silvesternacht kommt es zu einer Vielzahl verschiedenster Verletzungen, meist durch falschen Umgang oder durch die Verwendung illegaler Pyrotechnik. Unsere Rettungsdienste und Krankhäuser werden zusätzlich belastet und medizinische Ressourcen werden blockiert. Dies gilt ebenso für unsere Feuerwehren. Wo unsere Haustiere sonst unsere besten Freunde sind, werden sie an diesen Tagen zum Opfer menschlicher Rücksichtslosigkeit. Tiere haben Angst vor buntem Licht und dem Krach, der entsteht. Häufig geraten sie in Angst und Panik. Auch für unsere Wildtiere bedeutet dies großen Stress. Nicht zuletzt leidet unsere Umwelt: Es werden jährlich enorme Mengen an Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt. Außerdem entstehen große, zusätzliche Müllmengen und meist eine Verschmutzung der Gemeindestraßen- und plätze, Grünflächen und Gewässer mit kleineren Plastikteilen und Schwermetallen.

Ich appelliere an Ihr Verantwortungsgefühl, den Jahreswechsel zu einer besinnlichen und freudigen Zeit des gegenseitigen Respekts zu machen.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, folgendes zu beachten:

Das Abrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur an Silvester und Neujahr, zwischen 18:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens, erlaubt. Es ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- oder Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Verwenden Sie nur zugelassenes Feuerwerk und halten Sie ausreichend Abstand zu Personen, Gebäuden und Gewächsen. Verwenden Sie Feuerwerkskörper ausschließlich im Freien (ausgenommen ist ausdrücklich dafür bestimmtes Tischfeuerwerk). Basteln Sie keine Feuerwerkskörper selbst oder verändern Sie gekaufte Feuerwerkskörper nicht. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur einzeln auf einem geeigneten, standsicheren Untergrund und keinesfalls aus der Hand an. Heben Sie keine gezündeten, aber noch nicht explodierten Feuerwerkskörper (Blindgänger) auf und schließen Sie während des Feuerwerks die Türen und Fenster ihrer Wohnung.