Seit 2019 konnten über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ viele familienfördernde Projekte unterstützt werden. Auch im Jahr 2024 soll dies fortgeführt werden. Hierfür hat das Land Thüringen weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Deshalb rufen wir Sie hiermit erneut auf, uns eine Projektskizze zu verschiedenen Themen einzureichen. Ein Themenschwerpunkt bilden die jüngeren Bevölkerungsgruppen und Familien.
Dies soll u.a. abgebildet werden über:
Mobile Familienbüros:
Familienbüros sind Ansprechpartner für Familien. Sie helfen bei allen familienbezogenen Alltagsfragen und vermitteln bei Bedarf zu weiteren Einrichtungen. Des Weiteren organisieren sie unter Beachtung der Bedürfnisse der Familien Veranstaltungen vor Ort.
Außerdem leisten sie lokale Vernetzungsarbeit.
Die Arbeit sollte mobil angelegt sein.
Weitere Projektthemen können beispielsweise sein:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität
(Handlungsfeld 2)
| • | Entlastung von Familien mit Pflegeverantwortung |
| • | Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
| • | Mobilität für Kinder, ältere Personen und Menschen mit Einschränkungen |
Bildung im familiären Umfeld
(Handlungsfeld 3)
| • | Angebote zur gesundheitlichen, kulturellen, kreativen oder politischen Bildung |
| • | Familienbezogene niedrigschwellige Angebote mit Fokus auf die kleineren Gemeinden |
| • | Angebote in der Ferienzeit unter Einbezug verschiedener Generationen |
Beratung, Unterstützung und Information
(Handlungsfeld 4)
| • | Niedrigschwellige Beratungsangebote der allgemeinen Lebensberatung, für Eltern, für Familien, für SeniorInnen oder für pflegende Angehörige |
| • | Vermittlung ehrenamtlicher Unterstützungsangebote/Patenschaften |
Wohnumfeld und Lebensqualität
(Handlungsfeld 5)
| • | Beteiligungsprojekte zur zukünftigen Gestaltung des Wohn- und Lebensumfeldes |
Dialog der Generationen
(Handlungsfeld 6)
| • | Orte der Begegnung der Generationen |
| • | Angebote mit dem Ziel des Voneinanderlernens sowie des Austauschs von Fertigkeiten und Fähigkeiten von Jung zu Alt und von Alt zu Jung |
Mikroprojekte
Vorrangig ehrenamtlich geführte Maßnahmen und Angebote mit Gesamtausgaben bis 5.000,00 Euro. Diese können mit einer Zuwendung bis zu 1.000,00 Euro ohne Eigenmittelanteil gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähig sind Projekte von gemeinnützigen Trägern (bspw. Vereine), Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern, kreisangehörigen Städten oder Gemeinden.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Für Maßnahmen, Angebote und Projekte im Sinne des Landesprogrammes „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und des Familienförderplanes des Saale-Orla-Kreises werden
| • | Personalkosten |
| • | Sachkosten |
| • | Honorarkosten |
gefördert.
Wie reiche ich mein Projekt ein?
Das Formular für Ihre Projektskizze sowie weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie zum Download auf unserer Website:
https://www.saale-orla-kreis.de/de/antraege-und-dokumente.html
www.saale-orla-kreis.de >
> Saale-Orla-Kreis >
> Kinder, Jugend, Familie & Soziales >
> Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen >
> Anträge und Dokumente
Sehr gern können Sie sich vor Einreichung Ihrer Projektskizze mit uns in Verbindung setzen. In einem gemeinsamen Gespräch können wir über Ihren Projektvorschlag beraten und Sie bei der Erstellung Ihrer Projektskizze unterstützen.
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze vollständig und rechtsgültig unterschrieben per Post bei uns ein.
Eine Vorarbsendung per E-Mail ist möglich.
| Landratsamtsamt Saale-Orla-Kreis |
| FBB 3 - Bereich Sozialplanung |
| Oschitzer Straße 4 |
| 07907 Schleiz |
Frist ist der 31.03.2024 (Posteingangsstempel bzw. E-Maileingang vorab).
Ihr Vorhaben wird von uns geprüft. Bitte warten Sie auf unsere Rückmeldung. Wir werden Sie zum weiteren Verfahren informieren.
Fragen zum Landesprogramm und zur Antragstellung beantwortet Ihnen:
Frau Steinmark
Sozialplanerin Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Tel.: 03663/488 959, E-Mail: sozialplanung@lrasok.thueringen.de