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Saale-Sormitz-Kurier Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf
Ausgabe 2/2026
Nichtamtlicher Teil
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Wichtiges Update zum Glasfaserausbau

BGH-Urteil stärkt Ihre Rechte

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

viele von uns warten noch auf die Aktivierung ihrer Glasfaseranschlüsse. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) stärkt nun massiv Ihre Position als Verbraucher.

Das Wichtigste in Kürze: Der BGH hat entschieden, dass die gesetzliche Höchstlaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsschluss (Datum der Unterschrift) zählt - und nicht erst ab der technischen Freischaltung.

Das bedeutet für Sie: Haben Sie Ihren Vertrag vor mehr als zwei Jahren unterschrieben (z.B. im Sommer 2023), ist Ihre Mindestlaufzeit bereits abgelaufen.

1.

Ihr Vertrag ist ab sofort monatlich kündbar.

2.

Auch nach einer künftigen Freischaltung sind Sie nicht erneut 24 Monate gebunden, sondern bleiben flexibel.

Meine Empfehlung: Prüfen Sie das Datum Ihrer Auftragsbestätigung. Sollten Sie aufgrund der langen Wartezeit wechseln wollen, haben Sie nun die rechtliche Handhabe dazu.

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale.

Ihr Bürgermeister Tino König