Liebe Bürgerinnen und Bürger,
viele von uns warten noch auf die Aktivierung ihrer Glasfaseranschlüsse. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) stärkt nun massiv Ihre Position als Verbraucher.
Das Wichtigste in Kürze: Der BGH hat entschieden, dass die gesetzliche Höchstlaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsschluss (Datum der Unterschrift) zählt - und nicht erst ab der technischen Freischaltung.
Das bedeutet für Sie: Haben Sie Ihren Vertrag vor mehr als zwei Jahren unterschrieben (z.B. im Sommer 2023), ist Ihre Mindestlaufzeit bereits abgelaufen.
| 1. | Ihr Vertrag ist ab sofort monatlich kündbar. |
| 2. | Auch nach einer künftigen Freischaltung sind Sie nicht erneut 24 Monate gebunden, sondern bleiben flexibel. |
Meine Empfehlung: Prüfen Sie das Datum Ihrer Auftragsbestätigung. Sollten Sie aufgrund der langen Wartezeit wechseln wollen, haben Sie nun die rechtliche Handhabe dazu.
Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale.
Ihr Bürgermeister Tino König