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Saale-Sormitz-Kurier Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

1.

Am 26. Mai 2024 finden in der Gemeinde Remptendorf die folgenden Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt:

-

Wahl des Kreistages des Landkreises Saale-Orla-Kreis,

-

Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Remptendorf,

-

Wahl der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister

in den Ortsteilen Burglemnitz, Liebengrün,

Remptendorf und Weisbach,

-

Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates

in den Ortsteilen Burglemnitz, Liebengrün,

Remptendorf und Weisbach

Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2.

Die Gemeinde bildet 5 Stimmbezirke.

Die Wahlräume befinden sich in

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstands befindet sich im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Remptendorf, Bahnhofstraße 17, 07368 Remptendorf. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 26. Mai 2024, um 15.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

Falls weniger als 50 Wahlbriefe eingehen, bestimmt der Wahlleiter der Gemeinde, welche Wahlvorstände für welche Stimmbezirke die Aufgaben des Briefwahlvorstands durchführen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

3.1

Wahl der Kreistagsmitglieder und Gemeinderatsmitglieder

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern.

3.2

Wahl der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister

in den Ortsteilen Burglemnitz, Liebengrün und Weisbach

Für die Wahl der Ortsteilbürgermeister ist in diesen Ortsteilen jeweils nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.

3.3

Wahl des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters

im Ortsteil Remptendorf

Für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Remptendorf sind zwei Wahlvorschläge zugelassen worden.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

3.4

Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates in den Ortsteilen Burglemnitz, Liebengrün, Remptendorf und Weisbach

Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie nach § 45 Abs. 3 ThürKO weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind:

Einem Bewerber darf lediglich eine Stimme gegeben werden. Es sind die Bewerber gewählt, welche die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinen. Stimmengleichheit beim letzten Sitz im Ortsteilrat erfordert eine Losentscheidung, die vom Wahlleiter durchzuführen ist.

4.

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen möchte und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

Hinweis: Nach § 3b Abs. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Remptendorf werden für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates in den Ortsteilen Burglemnitz, Liebengrün, Remptendorf und Weisbach keine Wahlscheine ausgegeben. Daher ist für diese Wahl keine Briefwahl möglich.

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 27. Mai 2024 und ggf. am Dienstag, dem 28. Mai 2024, jeweils um 10.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Remptendorf, Bahnhofstraße 17, 07368 Remptendorf fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

9.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Remptendorf, den 07.05.2024

gez. Yvonne Mützel

Wahlleiterin

Gemeinde Remptendorf