(§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familienname,
Vornamen,
gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Schriftliche Widersprüche richten Sie bitte an:
Gemeinde Remptendorf
Einwohnermeldeamt
Bahnhofstr. 17, 07368 Remptendorf