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Saale-Sormitz-Kurier Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

(§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

Familienname,

Vornamen,

gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Schriftliche Widersprüche richten Sie bitte an:

Gemeinde Remptendorf

Einwohnermeldeamt

Bahnhofstr. 17, 07368 Remptendorf