Beschluss 18/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 19.07.2022 (öffentlicher Teil).
Beschluss 19/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt dem Antrag der Agrofarm Knau eG, An der Bahn 4, 07806 Neustadt/ Orla, OT Knau, zur Umwallung der bestehenden Biogasanlage auf dem Grundstück der Gemarkung Laskau, Flur 3, Flurstück 148/4 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauantrag mit der gemeindlichen Stellungnahme an den Fachdienst Bauordnung im LRA weiterzugeben.
Beschluss 20/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb gemäß § 12 UVgO für das Vorhaben „Beschaffung von 10 Paar Feuerwehrstiefeln“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma: HAIX Fabrikverkauf GmbH, Niederlassung Leipzig, Karl-Liebknecht-Straße 21, 04107 Leipzig, in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von: 2.520,72 € zu vergeben.
Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2022 in der Haushaltsstelle 1300.1720 eingestellt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.
Beschluss 21/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Vergabe der vorbereitenden Planungsleistungen für die Erarbeitung des Fördermittelantrages für das Vorhaben „Herstellung einer barrierefreien Haltestelle gemäß der Richtlinie Kommunale Verkehrsinfrastruktur (KIV) in der Gemeinde Peuschen, Ortsteil Laskau“ an das Planungsbüro Prof. Dr.-Ing. H. Bechert & Partner, Ingenieurbüro für Bauwesen, Stauseestraße 35, 07907 Schleiz-Gräfenwarth, gemäß Honorarangebot in Höhe von 5.855,34 Euro.
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Leistungsphasen 1 bis 3 der §§ 47 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2019. Die Beauftragung erfolgt aufgrund der durch der vom Fördermittelgeber bestätigten Anmeldung des Vorhabens. Die Gemeinde Peuschen wurde zur Abgabe des Fördermittelantrages bis spätestens 31.12.2022 aufgefordert.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungsleistung für die Erarbeitung des Fördermittelantrages zu beauftragen.