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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung Gemeindewerke Krölpa

Stellenausschreibung

Der Eigenbetrieb der Gemeinde Krölpa erfüllt die hoheitliche Aufgabe der Wasserversorgung der Bürger und Bürgerinnen in der Einheitsgemeinde. Um auch zukünftig die Aufgabe nach den gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können, sind ausgebildete Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik für die Arbeiten der Gemeindewerke Krölpa sehr wichtig.

Daher bieten wir für das kommende Ausbildungsjahr eine

Ausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

in den Gemeindewerken Krölpa an.

Wir erwarten:

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überdurchschnittlicher Hauptschlussabschluss oder mittlere Reife

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gute Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern

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handwerkliches Geschick und technisches Verständnis

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Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein

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Umsicht, Körperbeherrschung und Schwindelfreiheit

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Teamfähigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft

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Ortskenntnisse im Gemeindegebiet wären eine gute Voraussetzung

Wir bieten:

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einen sicheren Ausbildungsplatz und ein interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet

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eine Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Es wird erwartet, dass der/die Bewerber/in den Wohnsitz in der Einheitsgemeinde Krölpa oder in näherer Umgebung hat bzw. nimmt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die üblichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, lückenloser Tätigkeits-nachweis, Zeugnisse über die bestandenen Prüfungen der gemachten Abschlüsse u. a.) sind bis zum 10.02.2023 an die Gemeinde Krölpa, Bürgermeister Jonas Chudasch, Pößnecker Straße 24 in 07387 Krölpa oder wl@gemeindewerke-kroelpa.de gerichtet werden. Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese mit den vorbezeichneten Unterlagen -vollständig- in der vorgenannten Frist bei der Gemeinde Krölpa eingegangen sind.

Hinweis:

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.