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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach § 58 c Soldatengesetz in seiner gültigen Fassung

Gemäß § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.

Familienname

2.

Vornamen

3.

gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 36 Abs. 2 des BMG gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt der VG Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Str. 2 in Ranis oder in den Außenstellen Krölpa und Ziegenrück schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen (nicht telefonisch).