Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Krölpa folgende Nachtraghaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
| dadurch werden | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |||
| erhöht um EUR | vermindert um EUR | von bisher EUR | auf nunmehr EUR | |
| im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 28.400,00 | 0,00 | 3.462.600,00 | 3.491.000,00 |
| die Ausgaben | 28.400,00 | 0,00 | 3.462.600,00 | 3.491.000,00 |
| im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 0,00 | 351.800,00 | 975.100,00 | 623.300,00 |
| die Ausgaben | 0,00 | 351.800,00 | 975.100,00 | 623.300,00 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
| a. | für die Gemeinde Krölpa nicht festgesetzt |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 550.000,00 EUR festgesetzt. |
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bleiben
| a. | für die Gemeinde Krölpa und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa unverändert. |
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern bleiben unverändert
§ 5
Die Höchstbeträge der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan/Wirtschaftsplan wird
| a. | für die Gemeinde Krölpa auf 580.000,00 € und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa 253.000,00 festgesetzt. |
§ 6
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Krölpa, den 29.12.2022
Gemeinde Krölpa
Chudasch
Bürgermeister — (Siegel)