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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Krölpa

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Krölpa (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2022.

Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Krölpa folgende Nachtraghaushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

dadurch werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

erhöht

um EUR

vermindert

um EUR

von bisher

EUR

auf nunmehr

EUR

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

28.400,00

0,00

3.462.600,00

3.491.000,00

die Ausgaben

28.400,00

0,00

3.462.600,00

3.491.000,00

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

0,00

351.800,00

975.100,00

623.300,00

die Ausgaben

0,00

351.800,00

975.100,00

623.300,00

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden

a.

für die Gemeinde Krölpa nicht festgesetzt

b.

für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 550.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bleiben

a.

für die Gemeinde Krölpa und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa unverändert.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern bleiben unverändert

§ 5

Die Höchstbeträge der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan/Wirtschaftsplan wird

a.

für die Gemeinde Krölpa auf 580.000,00 € und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa 253.000,00 festgesetzt.

§ 6

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Krölpa, den 29.12.2022

Gemeinde Krölpa

Chudasch

Bürgermeister  — (Siegel)