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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Moxa

Bei der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Moxa am 15. Januar 2023 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

71

Zahl der Wähler:

44

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

(Stimmzettel):

0

Zahl der gültigen Stimmabgaben

(Stimmzettel):

44

Zahl der auf den Bewerber und auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen:

Vor- und Nachnamen des

Bewerbers im Wahlvorschlag

und aller wählbaren Personen

Stimmen

Johannes Linke

20

Dirk Schulze

6

Frank Nöthlich

5

Rocco Linke

3

Karin Knoll

3

Dominic Nöthlich

2

Antje Nöthlich

2

Lars Zienert

2

Jana Zimmer

1

Da bei der Wahl am 15. Januar 2023 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 29. Januar 2023 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zwischen

Vor- und Nachnamen des Bewerbers

zur Stichwahl

Stimmen

Johannes Linke

20

Dirk Schulze

6

eine Stichwahl statt.

Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt; dann ist die Wahl zu wiederholen.

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Die Wahlbenachrichtigung für die erste Wahl behält ihre Gültigkeit. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl.

Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Dies gilt auch für die Wahlberechtigten, die einen Wahlschein für die Stichwahl bereits vor der ersten Wahl beantragt haben.

Im Übrigen können Wahlscheine für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht bereits vor der ersten Wahl einen Wahlschein beantragt hat, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein kann mündlich oder schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis bis zum 27. Januar 2023, 18.00 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss in dem Antrag seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie die Anschrift angeben, an die der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu senden ist. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 28. Januar 2023, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Ausnahmsweise erhält ein Wahlberechtigter noch bis zum 29. Januar 2023, bis 15.00 Uhr, auf Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis einen Wahlschein, wenn

er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,

die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind,

das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wurde oder

bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Wahlanfechtung kann erst nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses

Tagesordnung

Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl

29.01.2023, 18:30 Uhr

07381 Moxa, Ortsstraße 19

Moxa, den 16.01.2023

Zienert

Wahlleiter