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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzung der Gemeinde Peuschen vom 20.12.2023

Beschluss 28/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 12.9.2023 (öffentlicher Teil).

Beschluss 29/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 8800-6551 Energiekonzept für Nichtwohngebäude in Höhe des gemeindlichen Anteils von 6.156,92 €.

Das Energiekonzept für die beiden Nichtwohngebäude wurde durch die Firma JUNG Architekten erstellt. Die Rechnungsstellung erfolgt abzüglich der Förderung des BMWK - Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Antragsteller ist die Firma JUNG Architekten.

Die Mittel dafür werden in der Haushaltsstelle 8800-6551 zur Verfügung gestellt und über Mittel aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

Beschluss 30/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen erlässt die als Drucksache 7.2/12/23 vorliegende Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Peuschen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Beschluss 31/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt dem Antrag für den Neubau eines Pferdestalles auf den Grundstücken Flurstücke 10 und 24 der Flur 2, Gemarkung Laskau, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Einvernehmen der Gemeinde an den Fachdienst Bauordnung im Landratsamt Saale-Orla-Kreis abzugeben.

Beschluss 32/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die als Drucksache 9.2/12/23 beigefügte Vereinbarung zwischen der Gemeinde Peuschen und dem Antragsteller Herrn Christian Ortlepp zur Herstellung einer Grundstückszufahrt für das Grundstück Flurstück 190/12, Flur 8 in Peuschen abzuschließen.

Beschluss 33/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt für das Vorhaben „Erneuerung der Heizungsanlage im Objekt Ortsstraße 36, Saal, Gaststätte und Wohnung“ gemäß Drucksache 10.2./12/23 der Firma Krummrey, Augenseestraße 2, 07381 Pößneck den Auftrag in Höhe der geprüften Angebotssumme von 25.632,35 € brutto zu erteilen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2024 unter der HHSt. 8800/9400 eingestellt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung zu sorgen, unter Vorbehalt der HH-Genehmigung 2024.

Beschluss 34/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die vorbereitenden Planungsleistungen für die Erarbeitung des Fördermittelantrages für das Vorhaben „Herstellung einer barrierefreien Haltestelle in Peuschen, Unterdorf sowie die Erneuerung der Gehwege in der gesamten Ortslage Peuschen“ gemäß der Richtlinie Kommunale Verkehrsinfrastruktur (KIV) an das Ingenieurbüro Peuker & Nebel, Industriestraße 1, 99427 Weimar gemäß Honorarangebote zu vergeben.

Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Leistungsphasen 1 bis 2 der §§ 47 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2019. Die Beauftragung erfolgt aufgrund der durch die vom Fördermittelgeber vorgegebene Anmeldefrist bis zum 31.03.2024.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2024 unter der HHSt. 6300/9500 eingestellt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungsleistungen für die Erarbeitung der Fördermittelanträge

zur Planung Bushaltestelle Peuschen, Unterdorf und der Gehwege gesamter Ort zu beauftragen, unter Vorbehalt der HH-Genehmigung 2024.

Beschluss 35/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 11 UVgO für das Vorhaben „Schutzbekleidung und Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr“, anteilig gefördert durch das Land Thüringen. Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma BTL Brandschutztechnik GmbH Leipzig, Kastanienallee 13, 061847 Kabelsketal in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 4.037,67 € zu vergeben.

Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 in der Haushaltsstelle 1300.5600 eingestellt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.