Bekanntermaßen ist es erklärtes Ziel der Thüringer Landesverwaltung den Prozess der Digitalisierung voranzutreiben. Vor dem Hintergrund des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) macht der Fortschritt auch vor der Forstpartie nicht Halt. Was in der Landwirtschaft bereits seit einiger Zeit umfassend und erfolgreich umgesetzt wurde, soll nun so ähnlich auch in der forstlichen Förderlandschaft größere Kreise ziehen. Bereits jetzt können einige Fördermaßnahmen, wie beispielsweise im Bereich der Waldumweltmaßnahmen (z. B. Nutzungsverzicht im Wald, Verzicht auf Nadelholzanbau, sofern Maßnahmen im Fachbeitrag Wald eines FFH-Gebiets vorgesehen), nur noch online beantragt werden. Ab 2025 weitet sich diese Entwicklung weiter auf alle EU-kofinanzierten Maßnahmen der forstlichen Förderlandschaft aus. Für die Waldbesitzer im Forstamtsgebiet sind insbesondere die Fördermaßnahmen des forstlichen Wegebaus, der forstlichen Zusammenschlüsse, der Bodenschutzkalkung und der Vorbeugung gegen Kalamitäten (bspw. Erdwegebau in vom Borkenkäfer gefährdeten Waldgebieten) relevant. Weitere Fördermaßnahmen im Bereich der investiven Waldumweltmaßnahmen sowie der biologischen Vielfalt und Anpassung an Klimaveränderungen sind hinsichtlich ihrer Fördervoraussetzungen komplexer, weshalb hier im Vorfeld eine inhaltliche Beratung durch das zuständige Forstamt erfolgen sollte. In allen genannten Bereichen wird es zu Umstellungen im Förderprozess kommen. „Zuerst einmal benötigen Antragsteller die Online-Funktion des Personalausweises (eID-Funktion). Natürliche Personen können sich dann einem Authentifizierungsverfahren über BUND-ID unterziehen. Dort ist ein Benutzerkonto mit „hoher Vertrauensstufe“ anzulegen.“ Erklärt Katharina Pietzko, die Leiterin des Forstamts in Schleiz, die ersten Schritte hin zum Online-Antrag. „Im Falle von Vertretungsberechtigten einer juristischen Person wie einer Kommune oder eines Forstlichen Zusammenschlusses ist zusätzlich ein so genanntes Organisationskonto anzulegen.“ Dies seien dann die Voraussetzungen zur Antragseinreichung auf dem Förderportal Portia. Auch auf diesem Portal ist die Registrierung über ein Benutzerkonto erforderlich.
In den kommenden Jahren sollen weitere Bereiche der forstlichen Förderung, wie beispielsweise in der Waldpflege oder der Wiederbewaldung, digitalisiert werden. „Wir vom Forstamt empfehlen allen, die auch künftig Fördermittel im Wald in Anspruch nehmen wollen, sich bei Zeiten mit dem Thema Online-Förderantragstellung zu befassen.“ betont Katharina Pietzko. Im Falle tiefergehender Fragen zum Prozess wenden Sie sich gern ans Forstamt unter 03663 4899910. Sollten Sie technische Frage zu Portia haben, so besteht die Möglichkeit, diese per E-Mail oder telefonisch unter folgenden Kontakten zu stellen: portia.post@tlllr.thueringen.de oder an die PORTIA-Hotline: +49 361 57401 3333.