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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschluss öffentliche Stadtratssitzung vom 28.11.2024

Beschluss 60/2024

Der Stadtrat der Stadt Ranis folgt der Empfehlung des Hauptausschusses und beschließt folgenden Ergänzungsbeschluss zu Beschluss 37/2024 vom 29.08.2024 zur „Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Ranis (Hundesteuersatzung)“:

1.

Streichung in der Präambel: §§ 19 und 21 ThürKO

2.

Streichung § 2 Satz 2

3.

§ 3 Abs. 1 Satz 3: Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

4.

§ 4 Abs. 2: Streichung 1. Satz

5.

§ 5 Abs. 1 Satz 2: Hunde, für die die Steuer nach § 6 und § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

6.

§ 5 Abs. 2 - Neu: Eine Steuerermäßigung wird nach § 2 nicht gewährt.

7.

§ 6 Abs. 1 - Neu:

(1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für

1. Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich ….

8.

§ 7 Abs. 2 - Neu:

(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 (ausgenommen gefährliche Hunde, siehe § 5 Abs. 3) Abs. 1.

9.

§ 8 Bezeichnung - Neu:

§ 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung und Züchtersteuer)

Der Bürgermeister wird beauftragt, die den Ergänzungsbeschluss zur Hundesteuersatzung 2025 der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.