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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Eßbach (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025.

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

erlässt die Gemeinde Eßbach folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

489.350,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

597.200,00 EUR ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4*

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 81.500,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Eßbach, den 06.01.2024 Gemeinde Eßbach

Joachim Haueisen — (Siegel)

Bürgermeister

(*)nachrichltich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 lagen in der Zeit vom 13.01.2025 bis 28.01.2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.