Beschluss 16/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz genehmigt die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Gemeinderatssitzung am 16.05.2023.
Beschluss 17/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz nimmt den als Drucksache 6.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gössitz durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.
Beschluss 18/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2018.
Beschluss 19/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz nimmt den als Drucksache 6.5/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gössitz durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2019 fest.
Beschluss 20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2019.
Beschluss 21/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz nimmt den als Drucksache 6.8/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gössitz durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2020 fest.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz hat in seiner Sitzung am 5.9.2023 die Jahresrechnungen 2018 bis 2021 festgestellt sowie die Entlastungen für diese Haushaltsjahre beschlossen. Die Unterlagen liegen gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.10.2023 bis 13.11.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Bericht über die Jahresrechnung 2018 bis 2021 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Beschluss 22/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2020.
Beschluss 23/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz nimmt den als Drucksache 6.11/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gössitz durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.
Beschluss 24/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2021.
Beschluss 25/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt, zu den Vorhaben von Anke und Dirk Oelsner, Blumenstraße 6 in 07546 Gera auf dem Grundstück Gemarkung Gössitz, Flur 1, Flurstück 9/51 (Wochenendhausgrundstück Gössitzer Wand) folgende Bewertungen abzugeben:
| 1. | Ergänzung der vorhandenen Stützmauer zur Stabilisierung der Terrasse; Höhe 0,50 m: Zustimmung |
| 2. | Erneuerung des stufenfreien Zuganges zum Wochenendhaus: Ablehnung |
| 3. | Ersatzbau der vorhandenen Treppe zum Wochenendhaus: Zustimmung |
| 4. | Ersatz der vorhandenen verschlissenen Leichtbedachung des vorhandenen Stellplatzes durch witterungsbeständige Kunststoff-Wellplatten: Zustimmung |
| 5. | Anlegen eines zweiten Stellplatzes, unbefestigt und unüberdacht, im unteren Bereich des Grundstückes - damit Freihaltung des Gemeindeweges und Randstreifens - Ablehnung |
| 6. | Aufbau einer Fertigteil-Sauna; Grundfläche ca. 7,9 m² - Ablehnung |
Da die einzelnen Vorhaben nicht alle positiv bewertet werden können, ist der Antrag insgesamt abzulehnen und das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauantrag mit der gemeindlichen Stellungnahme an das LRA Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung, zu geben.
Beschluss 26/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt, für die im Auftrag von Grundstückseigentümern in der Gössitzer Wand beantragte und durch die TEN Thüringer Energie geplante und zur Ausführung freigegebene Maßnahme zur Verlegung von Niederspannungskabeln sowie zur Festlegung des Standortes des Kabelverteilers im Bereich „Gössitzer Wand“ an TEN die gemeindliche Zustimmung zu erteilen. Die Verlegarbeiten werden durch die Firma Elektro Mehnert/ Weiß aus Großenstein ausgeführt.
Die Verlegung des Kabels sowie die Grabenauffüllung und Oberflächenwiederherstellung erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Von der Verlegung ist ein maßstabsgerechter Bestandsplan mit Darstellung des Leitungsverlaufs und des Standortes des Kabelverteilers sowie deren Einmessung zu fertigen und der Gemeinde zu übergeben.
Beschluss 27/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt, dem Antrag von Torsten Brückner für die Verlegung einer privaten Versorgungsleitung (Niederspannungskabel) zu seinem Wochenendhausgrundstück in der Flur 1, Flurstück 9/70 im dafür genutzten gemeindlichen Weg Flur 1, Flurstück 17/1 die gemeindliche Zustimmung zu erteilen. Die Länge der Verlegung muss ermittelt werden. Die Kosten für diese Verlegung werden nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Gössitz berechnet.
Beschluss 29/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz genehmigt die Niederschrift (nicht öffentlicher Teil) über die Gemeinderatssitzung am 13.06.2023.
Sandro Schindler
Bürgermeister