Beschluss 15/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 3.7.2023.
Beschluss 16/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila nimmt den als Drucksache 7.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Keila durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.
Beschluss 17/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018.
Beschluss 18/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila nimmt den als Drucksache 9.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Keila durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2019 fest.
Beschluss 19/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019.
Beschluss 20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila nimmt den als Drucksache 11.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Keila durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2020 fest.
Beschluss 21/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.
Beschluss 22/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila nimmt den als Drucksache 13.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Keila durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.
Beschluss 23/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 die Jahresrechnungen 2018 bis 2021 festgestellt sowie die Entlastungen für die Haushaltsjahre beschlossen. Die Unterlagen liegen gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) im Zeitraum
vom 16.10.2023 bis 13.11.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Bericht über die Jahresrechnung 2018 bis 2021 zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Beschluss 24/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage Grundlage einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb gemäß § 12 UVgO für das Vorhaben „Beschaffung von Feuerwehrhandschuhen“, gefördert durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma:
Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 442,44 € brutto zu erteilen.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHst. 1300.5600 eingeplant mit 1.200,00 Euro (Anordnungssoll null).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma zu erteilen.
Beschluss 25/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 1300.5600 Dienst- und Schutzbekleidung in Höhe von 2.711,29 € für das Haushaltsjahr 2023.
In Haushaltsstelle 1300.5600 wurden 1.200,00 € für Dienst-und Schutzbekleidung in 2023 eingeplant.
Durch die Vergabe Beschluss 24/2023 Anschaffung Feuerwehrhandschuhe in Höhe von 442,44 € brutto stehen damit in der Haushaltsstelle nur noch 757,56 € zur Verfügung.
Für die Vergabe von Feuerwehrjacken werden laut Angebotssumme Beschluss 26/2023 noch 3.468,85 € benötigt.
Die Mehrausgabe in Haushaltsstelle 1300.5600 in Höhe von 2.711,29 € wird gedeckt durch die Mehreinnahme in Haushaltsstelle 1300.1710 Zuschuss Landkreis mit 5.910,000 €, siehe Anlage.
Beschluss 26/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb gemäß § 12 UVgO für das Vorhaben „Beschaffung von Feuerwehrjacken“, gefördert durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik GmbH Leipzig, Kastanienalle 13, 06184 Kabelsketal in Höhe der geprüften Angebotssumme von 3.468,85 € brutto zu erteilen.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHst. 1300.5600 eingeplant.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma zu erteilen.
Beschluss 27/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt nachfolgende Ergänzungen der am 23.05.2023 beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Keila:
§ 2
Abgrenzung und Gliederung des Gemeindegebietes
Die Abgrenzung des Gebietes der Gemeinde Keila ergibt sich aus den historisch gewachsenen Flurgrenzen.
Die Gemeinde Keila wird begrenzt:
im Norden durch die Gemeinde Peuschen,
im Osten durch die Stadt Neustadt an der Orla und die Gemeinde Schöndorf,
im Süden durch die Gemeinde Paska und die Stadt Ziegenrück und
im Westen durch die Gemeinde Moxa.
§ 3
Wappen, Flaggen, Dienstsiegel
Die Gemeinde Keila führt ein eigenes Wappen. Das Wappen der Gemeinde Keila ist grün mit silberner Spitze und zeigt einen aus dem unteren Schildrand wachsenden Mann mit roter Kappe und rotem, golden gegürteten Mantel, in der Rechten eine aufgerichtete nach innen gekehrte goldgestielte silberne Rodehacke, in der Linken drei goldene Ähren haltend.
§ 5 Abs.1
Es dürfen Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde in der Sitzung gestellt werden.
§ 12
Entschädigungen
Der ehrenamtliche tätige Bürgermeister erhält für die Dauer seiner Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 375,00 Euro.
Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält für die Dauer seiner Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 95,00 Euro.
§ 16
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. An diesem Tag tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Keila vom 22.07.2020 und die 1. Änderungssatzung vom 24.03.2021 außer Kraft.
Lutz Mordt
Bürgermeister