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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Paska vom 19.9.2023

Beschluss 13/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska genehmigt die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Gemeinderatssitzung am 3.4.2023.

Beschluss 14/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska nimmt den als Drucksache 6.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Paska durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.

Beschluss 15/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018.

Beschluss 16/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska nimmt den als Drucksache 6.5/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Paska durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2019 fest.

Beschluss 17/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019.

Beschluss 18/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska nimmt den als Drucksache 6.8/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Paska durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2020 fest.

Beschluss 19/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.

Beschluss 20/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska nimmt den als Drucksache 6.11/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Paska durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.

Beschluss 21/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.

Feststellung der Jahresrechnungen 2018 bis 2021 und Entlastungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 die Jahresrechnungen 2018 bis 2021 festgestellt sowie die Entlastungen für die Haushaltsjahre beschlossen. Die Unterlagen liegen gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) im Zeitraum

vom 16.10.2023 bis 13.11.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Bericht über die Jahresrechnung 2018 bis 2021 zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Beschluss 22/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 0200.6550 Rechnungsprüfungskosten in Höhe von 664,00 € für das Haushaltsjahr 2023.

Der Gebührenbescheid für die Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Paska, für die Jahre 2018 bis 2021 liegt vom 6.7.2023 vor. Die Gesamtkosten auf den Prüfungszeitraum wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saale-Orla mit 2.664,00 € festgesetzt.

Im Haushaltsplan 2023 wurden in Haushaltsstelle 0200.6550 Rechnungsprüfungskosten mit 2.000,00 € eingeplant. Somit fallen 664,00 € Mehrausgaben an, welche nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind.

Die Mehrausgabe wird gedeckt über die Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 8100.2200 Konzessionsabgabe. Die Einnahme wurde mit 3.500,00 € im Haushaltsplan veranschlagt. Die aktuelle Sollstellung beträgt 5.185,09 € Konzessionsabgabe. Somit stehen 1.685,09 € Mehreinnahme der Gemeinde zur Verfügung.

Beschluss 23/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt wie folgt:

Im Zuge der Verhandlungsvergabe über die Lieferleistung „Lieferung von Forstpflanzen und Schutzmaterialien zur Wiederaufforstung von 8,6286 ha und die Nachbesserungsmaßnahme auf 3,67 ha“ wird der Lieferauftrag nach Prüfung und Wertung der Angebote an das wirtschaftlichste und nach Angebotspreis günstigste Angebot an die Fa. WBS Waldbesitzer Service GmbH, Heinrichsruh 15, 07907 Schleiz zum Angebotspreis von 7.780,28 Euro erteilt.

Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2023 unter der Haushaltsstelle 8550.6300 eingeordnet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Pflanzenbestellung mit Schutzmaterialien zu veranlassen, da der Bestelltermin für Pflanzen Wald bis 29.9.2023 befristet ist. Die Deckung der Mehrausgabe ist durch den Deckungskreis 15 Bewirtschaftung Kommunalwald abgesichert.

Beschluss 24/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt die als Drucksache 9.2/09/23 vorliegende Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Paska.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Anzeige vorzulegen und bekanntzumachen.

Beschluss 25/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt die als Drucksache 10.2/09/23 vorliegende Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde (Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage zur Satzung).

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage (Verzeichnis Sondernutzungsgebühren) der Rechtsaufsichtsbehörde zur Anzeige vorzulegen und bekanntzumachen.

Beschluss 26/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska hat die Empfehlungen und Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Hauptsatzung der Gemeinde Wilhelmsdorf behandelt und in die Satzung wie folgt eingearbeitet:

Präambel

24. März 2023

§ 5 Abs. 1

Es dürfen Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde in der Sitzung gestellt werden.

§ 9

Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen

(4) Die Gemeinde hat die technischen Voraussetzungen für Sitzungen nach Abs. 1 S. 1 und das Umlaufverfahren nach Abs. 2 zu schaffen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, dass die Gemeinde ein geeignetes Videokonferenzsystem für die Durchführung von Sitzungen nach Absatz 1 Satz 1 bereitstellt. Die Funktionsfähigkeit der Internetzugänge bei den Mitgliedern des Gemeinderats und den sonstigen zu einer Gemeinderatssitzung zu ladenden Personen ist von den jeweiligen Mitgliedern und sonstigen Teilnehmenden zu gewährleisten.

Das für die Teilnahme an einer Sitzung nach Absatz 1 Satz 1 bzw. einem Umlaufverfahren nach Absatz 2 erforderliche Endgerät (z.B. Tablet, Laptop, Kamera, Mikrofon, ...) hat jedes Mitglied des Gemeinderates auf eigene Kosten zu beschaffen und die Funktionsfähigkeit (unter anderem durch Wartung, Updates aufspielen etc.) zu gewährleisten.

(5) Diese Regelungen gelten für andere kommunale Gremien entsprechend.

§ 16

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hausatzung der Gemeinde Paska vom 13.5.2020, zuletzt geändert mit der 1. Änderungssatzung vom 17.3.2021 außer Kraft.

Beschluss 27/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt dem Antrag zur Errichtung einer Überdachung für land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte auf dem Grundstück Flurstück 19 der Flur 1, Gemarkung Paska (Lagebezeichnung: Hinter der Kirche) wird auf der Grundlage von § 35 Abs. 2 BauGB – Bauen im Außenbereich/ Zulässigkeit sonstiger Vorhaben im Einzelfall – das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Tino Riemschneider

Bürgermeister