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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Peuschen vom 12.9.2023

Beschluss 15/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 5.6.2023 (öffentlicher Teil).

Beschluss 16/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen nimmt den als Drucksache 6.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Peuschen durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.

Beschluss 17/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2018.

Beschluss 18/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen nimmt den als Drucksache 6.5/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Peuschen durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2019 fest.

Beschluss 19/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2019.

Beschluss 20/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen nimmt den als Drucksache 6.8/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Peuschen durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2020 fest.

Beschluss 21/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2020.

Beschluss 22/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen nimmt den als Drucksache 6.11/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Peuschen durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.

Beschluss 23/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2021.

Feststellung der Jahresrechnungen 2018 bis 2021 und Entlastungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen hat in seiner Sitzung am 12.9.2023 die Jahresrechnungen 2018 bis 2021 festgestellt sowie die Entlastungen für diese Haushaltsjahre beschlossen. Die Unterlagen liegen gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.10.2023 bis 13.11.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Bericht über die Jahresrechnung 2018 bis 2021 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Beschluss 24/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt, dem Antrag der Agrarprodukte Laskau GmbH, An der Bahn 4, 07807 Neustadt OT Knau, für die geplante wesentliche Änderung der genehmigten Schweinemastanlage auf den Flurstücken 148/4, 149/1 und 150/1 der Flur 3 der Gemarkung Laskau in eine gemischte Anlage zum Halten von Schweinen das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass von der Änderung der Anlage keine Gefährdung der Umgebung (Boden, Luft, Vegetation) ausgeht und eine Verschlechterung der Wohn- und Lebensverhältnisse der Bevölkerung ausgeschlossen ist.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Weimar weiterzuleiten.

Beschluss 25/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb gemäß § 12 UVgO für das Vorhaben „Beschaffung von 8 Paar Feuerwehrstiefeln“, gefördert durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma HAIX Fabrikverkauf GmbH, Niederlassung Leipzig, Karl-Liebknecht-Straße 21, 04107 Leipzig in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von: 2.016,57 € zu vergeben.

Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2023 in der Haushaltsstelle 1300.1720 eingestellt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

Beschluss 26/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen vergibt die weiterführenden Planungsleistungen (Ausführungsplanung. Ausschreibung, Durchführung) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle in der Gemeinde Peuschen, Ortsteil Laskau, an das Planungsbüro Prof. Dr.-Ing. H. Bechert & Partner, Ingenieurbüro für Bauwesen, Stauseestraße 35 in 07907 Schleiz-Gräfenwarth gemäß Honorarangebot.

Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Leistungsphasen 4 bis 9 der §§ 47 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2019.

Die Beauftragung erfolgt aufgrund der Bewilligung einer Zuwendung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die weiterführenden Arbeiten zu beauftragen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHSt. 6300.9400 mit 78.300 Euro eingeplant (Anordnungssoll null).

Beschluss 27/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage der beschränkten Ausschreibung für das Vorhaben "Errichtung einer barrierefreien Haltestelle im OT Laskau, beidseits“, der Eröffnung der eingegangenen Angebote am 29.08.2023, der Prüfung dieser Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro Prof. Dr. Heinrich Bechert, Stauseestraße 35, 07907 Schleiz-Gräfenwarth, der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes vom 31.08.2023 der Firma Strabag AG, Direktion Sachsen/ Thüringen, Bereich Mitte/ Gruppe Pößneck, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck

den Auftrag hierfür in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 64.512,01 € brutto zu erteilen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHSt. 6300.9400 eingestellt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Stefan Fröhlich

Bürgermeister