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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anlage zur Satzung über Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Einheitsgemeinde Krölpa (Sondernutzungsgebührensatzung)

Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren

Abkürzungen:

p/T

=

pro Tag

p/J

=

pro Jahr

p/W

=

Woche

p/m²

=

pro Quadratmeter

p/M

=

pro Monat

p/lfm

=

pro laufenden Meter

 — 

 — 

Gebühr-ennum-mer.

Benutzungsart/Bezugsgröße (Grundlage

für Gebührenberechnung)

Gebührensatz

I. Gebührengruppe 1 - Leitungsverlegung

Leitungen

1.01

Ober - und unterirdische Leitungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen einschließlich erforderlicher Masten

5,00 €/lfm

und Jahr

höchstens 1000,00 € p/J

Aufzüge

1.02

unbefristet

50,00 € bis

500,00 € p/J

1.03

befristet

5,00 € bis

100,00 € p/T

Aufgrabungen aller Art

1.04

bei einer Baugrubenbreite bis zu 1m

1,00 € p/T

und Meter

1.05

bei einer Baugrubenbreite über 1m

1,50 € p/T

und Meter

II. Gebührengruppe 2 Bauliche Anlagen

Gebäude und Ausstellungen

2.01

Wartehallen mit Verkaufsbetrieb, Kioske

Soweit sie mit einer Baugenehmigung errichtet wurden,

150,00€

bis 2500€ p/M

2.02

Schaukästen und Ausstellungspavillons

Soweit sie mit einer Baugenehmigung errichtet wurden, p/m² überragender Fläche

5,00 bis

25,00 € p/M

Warenautomaten mit oder ohne direkten festen Verbund mit dem Boden

2.03

bis 0,2 m² Frontfläche

35,00 € p/J

2.04

über 0,2 m² bis 1 m² Frontfläche

70,00 € p/J

2.05

für jeden weiteren angefangenen m² Frontfläche

70,00 € p/J

Behelfsstraßen/Verladestellen Großwaagen

2.06

p/m² genutzter Fläche

10,00 € bis 50,00 € p/J

Bauaufsichtlich genehmigte Vorhaben bei denen wegen ihres Hineinragens in den öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis nicht als erteilt gelten kann

2.07

Gesimse und Fensterbänke innerhalb einer Höhe von 3,00 m über der Geländeoberfläche Mit einer Ausladung von über 0,10 m

Die Gebühr beträgt 6% des Verkehrswertes des begünstigten Grundstückes,

2.08

Bauteile, soweit sie nicht unter die Gebührennummern 2.02 bis 2.05 fallen, innerhalb einer Höhe von 3,00 m über der Geländeoberfläche, soweit die Gehwegbreite um mehr als 5% bzw. mehr als 0,20 m, bei Gebäudesockeln um mehr als 0,10 m überragt wird

bezogen auf den Quadratmeter.

2.09

Kellerlichtschächte und Betriebsschächte Soweit sie mehr als 0,50 m in den Öffentlichen Gehweg hineinragen

2.10

Arkaden und Unterbauungen

Mindestgebühr: 25,00 € p/J

III. Gebührengruppe 3 - Gewerbliche Veranstaltungen und Gewerbliche Nutzungen

Gewerbliche Nutzung

3.01

Ausstellungswagen

75,00 € bis

150,00 € p/W

3.02

Verkaufsstände p/m² genutzter Fläche

2,50 €p/T

mind. jedoch

10,00 € p/T

3.03

Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien pro m² genutzter Fläche in den Monaten Mai bis Oktober

2,50 € p/M

3.04

Aufstellung von Tischen Stühlen zur Bewirtung im Freien pro m² genutzter Fläche in den Monaten November bis April

1,25 € p/M

3.05

sonstige gewerbliche Veranstaltungen p/m² genutzter Fläche

1,00 p/T

jedoch mind.

25,00 € p/T

3.06

Veranstaltungshinweisschild bis 0,99 m² befristet

5,00 € p/W

3.07

Veranstaltungshinweisschild über 0,99 m²

befristet

10,00 € p/W

3.08

Aufstellung mobiler Verkaufswagen

25,00 € p/T

IV. Gebührengruppe 4 - übermäßige Straßennutzung im Sinne der StVO und des ThürStrG

Beschilderungen

4.01

Firmenhinweisschild bis 0.99 m²

unbefristet

25,00 € p/J

4.02

Firmenhinweisschild bis 0,99 m²

befristet

2,50 € p/W

4.03

Firmenhinweisschild ab 1,00 m²

unbefristet

100,00 € p/J

4.04

Firmenhinweisschild ab 1,00 m²

befristet

10,00 € p/W

4.05

Masten und Pfosten außerhalb der Nutzung gem. Nr. 1.01, 4.01 bis 4.04 und 4.41 - 4.44

befristet

25,00 € bis

150,00 € p/J

4.06

Masten und Pfosten außerhalb der Nutzung gem. Nr. 1.01, 4.01 bis 4.04 und 4.41 - 4.43

befristet

10,00 € bis

50,00 € p/M

feste Gerüste

4.07

bis 10 m Frontlänge

5,00 € p/W

4.08

10 m - 20 m Frontlänge

7,50 € p/W

4.09

über 20 m Frontlänge

10,00 € p/W

bewegliche Gerüste

(Rollgerüste und Leitern)

4.10

bis 1,50 m Frontlänge und Leitern

2,50 € p/T

4.11

über 1,50 m Frontlänge

5,00 € p/T

Bauzäune und Zäune zur Sicherung von Gefahrenstellen

4.12

pro lfm. Bauzaun

1,00 € p/W

Vorübergehende, befristete Aufstellung von Werkzeug oder Bauhütten, Wohnwagen, Toilettenhütten oder Toilettenwagen

4.13

bis zu 2 Monaten und 10 m² Nutzfläche

einmalig

35,00 €

4.14

für jeden weiteren angefangenen Monat

15,00 €

4.15

bis zu 2 Monaten über 10 m² Nutzfläche

einmalig

70,00 €

4.16

für jeden weiteren angefangenen Monat

30,00 €

vorübergehende, befristete Aufstellung von Maschinen, Fahrzeugen einschließlich Hilfseinrichtungen soweit nicht unter den Gemeingebrauch fallend

4.17

bis zu 30 m² genutzter Fläche

2,50 € p/T

4.18

über 30 m² bis 50 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4.19

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.20

für jede weitere angefangenen 50 m²

5,00 € p/T

vorübergehende, befristete

Aufstellung von Containern

4.21

bis 5 m³ Rauminhalt

2,50 € p/T

4.22

über 5 m³ bis 10 m³ Rauminhalt

5,00 € p/T

4.23

über 10 m³ Rauminhalt

10,00 € p/T

Lagerung von Material

4.24

bis zu 30 m² genutzter Fläche

2,50 € p/T

4.25

über 30 m² bis 50 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4.26

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.27

für jede weiteren angefangenen 50 m²

5,00 € p/T

Nutzung von Gehwegen mit

Kraftfahrzeugen

4.28

bis zu 10 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4,29

über 10 m² bis 20 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.30

über 20 m² bis 50 m² genutzter Fläche

20,00 € p/T

4.31

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

35,00 € p/T

4.32

Über 100 m²

50,00 € p/T

Sonstige Sondernutzungen

4.33

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit; Dekoration vor Geschäften und Häusern bis zu 2 m² genutzter Fläche

unbefristet

25,00 € p/J

4.34

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit; Dekoration vor Geschäften und Häusern bis zu 2 m² genutzter Fläche

befristet

2,50 € p/M

4.35

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit; Dekoration vor Geschäften und Häusern über 2 m² genutzter Fläche

unbefristet

50,00 € p/M

4.36

Ausstellungsgegenstände und Gegenstände ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit; Dekoration vor Geschäften und Häusern über 2 m² genutzter Fläche

befristet

5,00 € p/M

4.37

motorsportliche Veranstaltungen gem. §29 Abs. 2 StVO oder Versuchsfahrten, wenn Verkehrsbeschränkungen erforderlich werden

300,00 € p/

Veranstaltung

4.38

wirtschaftlicher Betrieb von Lautsprechern, die sich auf den Straßenraum auswirken sollen

30,00 € p/T

4.39

Anbringen von Plakaten

2,50 € p/W

pro Plakat

4.40

Aufstellung von Kundenstoppern

(A-Aufsteller)

25 € p/J

4.41

Warenauslagen pro m² genutzter Fläche

2,50 € p/M

4.42

Informationsstände

5,00 € p/T

4,43

Mitgliederwerbestände

50,00 € p/T

pro Stand

4,44

Fahnenmasten, Transparente u.ä.

20,00 € p/W

4.45

Schaukästen

25,00 € bis

250,00 € p/J

4.46

freistehende Schaustelleinrichtungen

0,50 € p/T

pro m² genutzter Fläche mind.

5,00 € p/T

4.47

Parken von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeaufschrift ohne Zugfahrzeug für max. zwei Wochen

100,00 € p/W pro Anhänger

4.48

abstellen von zulassungspflichtigen aber nicht zugelassenen Fahrzeugen ab dem 3. Tag

5,00 € p/T

4.49

Fahrradständer ohne Werbung

20,00 € p/J

pro Stück

Fahrradständer mit Werbung

50,00 € p/J

pro Stück

4.50

Drehgenehmigung/ Fotogenehmigung

15,00 € p/T