Beschluss 17/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024.
Beschluss 18/2024
Auf der Grundlage des Antrages des Vorhabenträgers vom 28.06.2024 zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Flurstück 28/5“ stimmt der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen dem unter der Drucksache 6.2/09/24 vorliegenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Peuschen und dem Vorhabenträger für die Aufhebung der Abrundungssatzung „Flurstück 469/8“ sowie der Neuaufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Grundstück „Flurstück 28/5“ zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vertragsunterzeichnung vorzunehmen.
Beschluss 19/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 02.08.2024 für das Vorhaben "Ertüchtigung der Ortsstraße Peuschen“ den Direktauftrag an die Firma Strabag AG Direktion Sachsen/ Thüringen Bereich Mitte, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck zu vergeben.
Die Ausgaben sind in der HHSt. 6300.5110 im Haushalt 2024 eingestellt (Straßenunterhaltung Ansatz, mit 1.000 € im Deckungskreis 2, noch verfügbare Mittel 5.385,42 € siehe Anlage).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung zu achten.
Beschluss 20/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt, dass der Bürgermeister Herr Fröhlich zur Auftragsvergabe von Mehrkosten der Sanierung Heizung im Gemeindegebäude bis zu einer Höhe von 5.000,00 € ermächtigt wird.
Die Mittel dafür sind in der Haushaltsstelle 8800-9400 Baumaßnahme Kulturhaus Heizungsanlage mit 27.000,00 € eingeplant. Eine eventuelle anfallende überplanmäßige Ausgabe kann aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über das Ergebnis zu informieren.
Beschluss 21/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung für Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma BTL Brandschutztechnik GmbH Leipzig, Kastanienallee 13, 061847 Kabelsketal zu der geprüften Bruttoangebotssumme von 4.991,10 € zu vergeben.
Der Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 in Höhe von 6.300,00€, ist am 05.04.2024 eingegangen. Die Zuwendung ist in Haushaltsstelle 1300.1711 Landeszuweisung angeordnet. Der Ausgabennachweis hat bis zum 15.05.2025 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.
Beschluss 22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt den als Drucksache 10.2/09/24 vorliegenden Plan zur Aufforstung für das Jahr 2024/2025 in Ergänzung des Forstwirtschaftsplanes für 2024 bzw. zur Aufnahme in den Forstwirtschaftsplan 2025.
Beschluss 23/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024.
Beschluss 24/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 20.08.2024.