Beschluss 29/2024
Der Stadtrat der Stadt Ranis genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung vom 25.04.2024.
Beschluss 46/2024
Der Stadtrat der Stadt Ranis genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung vom 29.08.2024.
Beschluss 47/2024
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt die als Drucksache 7.2/09/24 vorliegende Modernisierungs-vereinbarung (Entwurf) zwischen der Stadt Ranis und der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Ranis zur Sanierung der durch Schwamm-/Pilzbefall beschädigten südlichen Dachseite Langschiff abzuschließen. Die Modernisierungsvereinbarung regelt die Weitergabe der Fördermittel gem. Zuwendungsbescheid über Städtebauförderungsmittel (163.611,33 €) vom 12.08.2024 an die Kirchgemeinde. Der Bewilligungszeit-raum für die Fördermittel endet am 30.06.2026. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese Vereinbarung abzuschließen.
Beschluss 48/2024
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt die Vergabe von Bauleistungen 3. Nachtrag zur Baumaßnahme „Erneuerung Regenwasserkanal / grundhafter Ausbau Ortsstraße“ im Ortsteil Ludwigshof an die Firma STRABAG AG, Nassäckerstraße 19, 07381 Pößneck zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 10.236,40 € brutto.
Damit fallen in Haushaltsstelle 6300.9403 Mehrausgaben in Höhe von 10.236,40 Euro brutto an. Die Mehrausgaben werden aus der Rücklage der Stadt Ranis finanziert. Diese Maßnahme ist nicht im Haushalt in dieser Höhe eingeplant. Es ist aber finanziell sinnvoll, die Bauleistung im Rahmen dieser Baumaßnahme zu realisieren.
Beschluss 49/2024
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt die Vergabe von Bauleistungen der Stadt zur Baumaßnahme „Ausbau Kreuzung Kreisstraße - Ludwigshof“ im Ortsteil Ludwigshof an die Firma STRABAG AG, Nassäckerstraße 19, 07381 Pößneck zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 5.925,51 € brutto.
Damit fallen in Haushaltsstelle 6300.9403 Mehrausgaben in Höhe von 5.925,51 Euro brutto an. Die Mehraus-gaben werden aus der Rücklage der Stadt Ranis finanziert. Diese Maßnahme ist nicht im Haushalt in dieser Höhe eingeplant. Es ist aber finanziell sinnvoll, die Bauleistung im Rahmen dieser Baumaßnahme zu realisieren.
Beschluss 50/2024
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt die Benennung von den Stadträten Herrn Markus Thalmann als Stellvertreterin Frau Petra Sünnwoldt und Herrn Philipp Patzer als Stellvertreter Herrn Toni Breternitz für die Mitwirkung im Umlegungsausschuss der Stadt Ranis für das Umlegungsgebiet „An der Platte“.
Nach Benennung aller Mitglieder des Umlegungsausschusses (Stadt und Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Umlegungsausschuss mit separatem Beschluss gewählt.
Beschluss 51/2024
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt folgende in Ergänzung zu Beschluss 31/2024 vom 18.06.2024 zur „Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ranis (Sondernutzungssatzung)“:
1.
§ 10 „Ausnahmen“ der Sondernutzungssatzung
(3) Die Stadt kann auf schriftlichen Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Gemeinnützige, ortsansässige Vereine können im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgabe befreit werden.
2.
§ 12 „Inkrafttreten“ der Sondernutzungssatzung
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Satzungen vom 22. August 2002 und vom 10. September 2013 außer Kraft.
Beschluss 52/2024
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt folgende in Ergänzung zu Beschluss 32/2024 vom 18.06.2024 zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ranis (Sondernutzungsgebührensatzung)“:
§ 8 „Inkrafttreten“ der Sondernutzungsgebührensatzung
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Satzungen vom 22. August 2002 und vom 10. September 2013 außer Kraft.