Der Saale-Orla-Kreis ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen und fortzuschreiben. Der Jugendhilfeausschuss hat den Bedarfsplan für das Kindergartenjahr 2025/26 in seiner Sitzung am 10.06.2025 beschlossen.
Nach § 20 Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG - Abs. 3 ist der Bedarfsplan öffentlich auszulegen.
Dieser ist zu finden unter:
Link: Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung im Saale-Orla-Kreis 2025/26
https://www.saale-orla-kreis.de/de/datei/anzeigen/id/38427,28/250610_2025_26_bedarfsplan_beschlussfassung.pdf
Die Auslegung erfolgt zu den öffentlichen Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2 in 07389 Ranis im Sekretariat wie folgt:
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |